Amtsblatt G 1832 No.46 Verord.233

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  • 28.10.1832, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1832, No.46, Verordnung No.233
Den alleinigenGebrauch des Namens Marggrabowa für die Kreisstadt d. Oletzkoschen Kreises betreffend A.d.J. 2137.
Die Kreisstadt des Oletzkoschen ist in öffentlichen Verhandlungen verschiedentlich bald mit dem Namen Oletzko bald mit dem
Namen Marggrabowa bezeichnet worden. Da der Stadt jedoch von dem Gründer derselben, Herzog Albrecht I. von Preußen
Durchlaucht, in dem Fundations-Privilegio d.d. Königsberg den 1sten Januar 1560 ausdrücklich der Namen Marggrabowa beige-
legt worden ist, so werden gemäß der Verfügung des Königlichen Ministerii des Inneren und der Polizei vom 13ten d. M., sämmt-
liche betheiligte Behörden hiedurch angewiesen, auch nur den der Stadt von Landesherren ertheilten Namen Marggrabowa zu
gebrauchen. Der Kreis behält dagegen den bis jetzt geführten Namen Oletzkoer Kreis. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1832, Nr.46, Verordnung Nr.233, S.683 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums