Amtsblatt G 1832 No.46 Verord.233
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- 28.10.1832, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1832, No.46, Verordnung No.233
- Den alleinigenGebrauch des Namens Marggrabowa für die Kreisstadt d. Oletzkoschen Kreises betreffend A.d.J. 2137.
- Das in der Nähe und zwar im Süden des Förster-Etablissements Groß Maitz, im Kreise Sensburg, auf veräusserten Terrain der Köngiglich Nikolaikenschen Forst neu entstandene Erbzinsgut von 16 Morgen, 22Ruthen, imgleichen das nicht weit davon ebenfalls auf veräusserten Forstgrunde neu angelegte Erbzinsdorf von 28 Hufen 28 Morgen 40 Ruthen Flächeninhalt, welche Etablissements in einen Kommunal-Verband getreten sind, haben die Benennung Lindendorf (Lipnowo) erhalten. [1]