Domänenamt Göritten
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- Das Domänenamt Göritten hatte seinen Sitz in Göritten. [1]
- Das Domänenämter hatte auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien,
die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. - Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: [2]:
- Amtsvorwerk Göritten
- Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.