Amtsblatt G 1842 No.19 Verord.98

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  • 25.4.1842, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1842, No.19, Verordnung No.98
Neu entstandene Etablissements betreff.
Im Kreise Goldapp sind drei neue Etablissements entstanden, welche folgende Benenennungen erhalten haben:
  1. das in den Grenzen
Es sind daher von uns bereits die nötigen Anordnungen an die betreffenden Kreis-Behörden erlassen, damit die gegenseitige Überweisung beider Kirchspiele zum 1sten Februar 1843 bewirkt werde, und von da ab die Verwaltung der Kirchspiele Tollmingkehmen und Mehkehmen in Bezug auf die Polizei-, Kassen-, Domainen-, Kirchen-, Schulen- und aller sonstigen vor uns gehörigen Angelegenheiten nach der neuen Kreisbegrenzung ins Leben trete.
Was die Rechtspflege betrifft, so ist das Kirchspiel Mehlkehmen dem Bezirke des Königl. Land- und Stadtgerichts zu Stallpönen bereits früher zugeschlagen worden. Die Überweisung des Kirchspiels Tollmingkehmen an das Köngl. Land- und Stadtgericht zu Goldapp muß dagegen nach der Bestimmung des Königl. Oberlandesgerichts zu Insterburg einstweilen noch ausgesetzt bleiben. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1842, Nr.19, Verordnung Nr.98, S.88 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums