Domänenamt Seeburg
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- Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
- Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. - 1772: Nach der Teilung Polens 1772 wurde aus dem ermländischen Amt Seeburg das Domänenamt Seeburg gebildet,
der Sitz des Domänenamt war im Schloss in Seeburg. [1]
- Das Domänenamt Seeburg bestand aus 3 Vorwerken und 37 Dörfern wie folgt: [2]:
- Groß Bessau, Klein Bessau, Elsau, Fleming, Frankenau, Frauenwalde, Freudenberg, Fürstenau, Kekitten, Kleisack,
Vorwerk und Dorf Krausen, Krockau, Amtsvorwerk Labuch, Lautern, Lekitten, Lockau, Lypowa, Neudims, Paudlung,
Pissau, Porwangen, Prossitten, Rittybalde, Rochlack, Scharnigk, Schönborn, Siegfriedswalde, Tolning, Vorwerk
Voigtshof, Wangst, Wilms,Winken, Wieps, Wolka Labuch, Wonnenberg und Zehnhuben