Bayerisches Zentral-Polizei-Blatt

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Info
Die Bayerische Zentral-Polizei-Blätter für 1866, 1867 und 1868 wurden von Freiwilligen bereits fertig erfasst.
In den erfassten Daten können Sie hier (1866), hier (1867) und hier (1868 sowie 1869) suchen.
Derzeit wird der Jahrgang 1870 erfasst.


Nuvola-gnome-devel.svg Hier kann jeder mitmachen: Die Polizeiblätter werden mit Hilfe des DatenEingabeSystems (DES) erfasst.
1.svg Editionsrichtlinien lesen.
2.svg Bedienungsanleitung lesen.
Bitte auch die hier genannten buchspezifischen Hinweise beachten.
3.svg Mit der Erfassung beginnen.


Beispiel Bayerisches Central-Polizeiblatt.djvu

Allgemeines

Das Bayerische Zentral-Polizei-Blatt (Bayerische Central-Polizei-Blatt) war ein von der Königlichen Polizeidirektion der Haupt- und Residenzstadt München unter Aufsicht der Staatsministerien für Justiz und des Innern von 1866 bis 1914 herausgegebenes Blatt. Es wurde 1866 als Nachfolger der bisher dem Bayerischen Regierungsblatt (das "Intelligenzblatt") als Anlagen beigelegten Späheblätter geschaffen.

Veröffentlich werden:

  1. Steckbriefe gegen flüchtige Angeschuldigte und Verurteilte wegen begangener Verbrechen
  2. Spähausschreiben gegen unbekannte Täter wegen bedeutender Verbrechen
  3. Ausschreiben zur Auffindung von Zeugen, die auf anderem Wege nicht gefunden wurden
  4. Beschreibungen aufgefundener, unbekannter Personen
  5. Widerrufe und Erledigungen erlassener Bekanntmachungen
  6. Landesverweisungen
  7. Mitteilungen über das Entweichen von Personen aus Straf- oder Polizeianstalten
  8. und ein paar weitere Bekanntmachungen

Strafgesetzbücher

Grundlage für alle genannten Artikel ist das Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern aus dem Jahre 1864 (Digitalisat der Google Buchsuche (UsxBAAAAcAAJ) durchsuchbar mit der Suche im Band).

1871 wurde im gesamten Deutschen Reich und somit auch im Königreich Bayern das Reichsstrafgesetzbuch eingeführt, das auch online verfügbar ist. Ein Vergleich einzelner Paragraphen zum heutigen Strafgesetzbuch ist ebenfalls online verfügbar.

Online verfügbare Ausgaben

Online-Erfassung

Seit Anfang des Jahres 2014 können die Blätter mittels des Online-Erfassungssystem DES des Vereins für Computergenealogie erfasst werden. Die erfassten Datensätze stehen sofort für eine Suchabfrage bereit.

Möchte man zum ersten Mal im DES erfassen, sollte man sich zunächst die Bedienungsanleitung des Systems anschauen und anschließend die unten stehenden Editionsrichtlinien für dieses Projekt.

Nun kann es losgehen! Im Kopf dieser Seite befindet sich eine "Bearbeitungsbox". Dort finden Sie einen Link, der Sie direkt zur Erfassung des Blattes führt und außerdem einen Link zur Statistik des Blattes. Diese informiert darüber, wie viele der zu erfassenden Seiten schon fertig / in Bearbeitung / unbearbeitet sind, wie viele Erfasser am Buch beteiligt sind, wie viele Datensätze schon erfasst wurden ...

Projektbetreuer
Anton Huber; Wolfgang Baumgartner
Projektbegleitende Mailingliste
Kontakt
<email>des@genealogy.net</email>

Scans

Scans der BSB auf dem Server des Projektes unter Beachtung der European Rights- Lizenz (freie Benutzung als nicht kommerzielles Projekt)

Aktuell erfasste Ausgabe

1866

Zur Erfassungsstatistik

Zur Suche im (bisher) erfassten Datenbestand

1867

Zur Erfassungsstatistik

Zur Suche im (bisher) erfassten Datenbestand

ab 1868

Zur Erfassungsstatistik

Zur Suche im (bisher) erfassten Datenbestand


Projektbetreuung

  • Wolfgang Baumgartner
  • Anton Huber

Editionsrichtlinien

Info
Die Polizeiblätter verfügen entgegen der Verlustlisten und Adressbücher über keine einheitliche Struktur, das ein öfteres Verschieben der Eingabemaske notwendig macht
Zu Empfehlen ist:
1. eine Erfassung von unten rechts nach oben links, da ansonsten der noch nicht erfasste Text durch Einträge verdeckt wird.
2. die Erfassungsmaske jeweils in die andere Spalte des Polizeiblattes per gehaltener STRG und jeweiliger Pfeiltaste zu verschieben. So bleibt die Maske bei jedem Eintrag immer auf gleicher Höhe und die Erfassung geht schneller und einfacher.
3. bei Einträgen über mehrere Spalten kann mittels gehaltener Maus die Eingabemaske verschoben werden. Weitere Informationen unter DES/Bedienungsanleitung


Das Wichtigste zuerst

  • Ein Eintrag beginnt bei den unter der Nummer genannten Deliquenten immer am Anfang der Zeile und am oberen Rand der Buchstaben. Daher ist wie im folgenden Beispiel in das Bild zu klicken, um einen Eintrag hinzuzufügen:
Verlustlisten Mauszeigerposition.png
  • Wichtig: Bei Drittpersonen wie Zeugen, Opfern etc. ist immer am Beginn des zuerst abgedruckten Namensteils, meist dem Vornamen, zu klicken. Bei fehlendem Vornamen ist Der Eintrag am Nachnamen zu platzieren.
  • Es wird immer vollständig und so buchstabengetreu wie möglich erfasst. Abkürzungen werden nicht aufgelöst
  • Es werden Vorname, Nachname und Ort in den entsprechenden Feldern erfasst.
  • Ist eine Angabe nicht vorhanden, wird das Feld leer gelassen.
  • Abkürzungen werden nicht aufgelöst.
  • Der damals verwendete Doppelstrich (Istgleich-Zeichen) wird durch den heute üblichen einfachen Bindestrich ersetzt.

Schriftsätze

Die Blätter sind in Fraktur gesetzt oder in Fraktur, gemischt mit Antiquaschrift.

Die Frakturschriften sind für Ungeübte am Anfang etwas knifflig, aber man hat sich sehr schnell eingelesen, wenn man die nachfolgenden Tabellen zu Hilfe nimmt:

Zeichentabelle

Manche Buchstaben der Frakturschrift sehen sich für Ungeübte zum Verwechseln ähnlich. Folgende Buchstabenpaare bereiten gelegentlich anfängliche Schwierigkeiten:

Großbuchstaben: Kleinbuchstaben:
A - U d - b
D - O f - s (langes s)
W - M r - x
N - R t - k
R - K u - n
S - G n - y
C - E y - h
V - B ß - tz
I - J ch - ck
ck - d
k - f
t - i
p - v
b - h

Die nachfolgende Zeichentabelle soll helfen, diese „Zwillinge“ besser unterscheiden zu lernen.
Zum Download als PDF bitte hier klicken.

Datei:Verlustlisten Zeichentabelle DIN A4.pdf

Abkürzungen

  • Abkürzungen werden nicht aufgelöst. Ein „Aug.“ bleibt ein „Aug.“ und kein „August“, ein „Tischlermstr.“ wird kein „Tischlermeister“ und ein „u.“ bleibt ein „u.“
  • v. h. bedeutet von hier: es wird beim Ort der Ort der veröffentlichenden Instanz angegeben.

Mögliche Erfassungfelder

Widerruf

ein Optionskästchen, das anzeigt, ob es sich um einen Widerruf handelt

Ziffer

ist die Nummer der Bekanntmachung, die vor dem Namen steht

Name

manchmal werden auch Ergänzungen wie "auch Huber genannt", "oder Lindner" oder "vulgo Kleinschmidt", die in runden Klammern mit eingegeben werden)

Vorname
Beruf

fasst auch Angaben wie Landstreicher und dergleichen, jedoch nicht "Bauerssohn", "Müllerswitwe"

Familienstand

Auswahlfeld für "Bauerssohn" hier : "Sohn"

Beruf Bezugsperson

bei "Bauerssohn" hier "Bauer", bei "Müllerswitwe" hier "Müller"

Ort
  • Erfasst wird der zur Person angegebene Ort. Wenn nicht angegeben, der Ort der veröffentlichenden Instanz
  • mehrere Ortsangaben auch mit zu bestimmten Zeitpunkten wie "Donauwörth, zuletzt München" sind mit "Donauwörth; München" zu erfassen.; Als Ort der veröffentlichenden Instanz wird oft "München l./I." (für Bezirksamt München links der Isar) bzw. "München r./I." für das Bezirksamt München rechts der Isar angegeben. In beiden Fällen ist hier "München" als Ort anzugeben.
  • Erfasst wird die gesamte Ortsbezeichnung mit der Zugehörigkeit der Verwaltungseinheit, z.B. "Schwabmünchen, B.-A. Augsburg" vollständig erfasst
  • Angaben wie "Augsburg, B.-A. daselbst" sind ebenfalls so zu erfassen und nicht zu ergänzen
  • Der bei Ortsangaben verwendete senkrechte Strich mit linkem Haken ist mit "./" einzutragen.
Alter

machmal ist auch das Alter im Steckbrief in Jahren angegeben, auch "ca. 30", "30-35" ohne "J."; Die Abkürzung "beil." steht für das Wort "beiläufig", was mit "ungefähr" oder "etwa" zu übersetzbar ist; es ist ebenfalls wie geschrieben zu erfassen und nicht wegzulassen.

Datum

Datum das zur Veröffentlichung angegeben wird, also nicht das Datum des Blattes, in der Form "3.1.1866"; Monate sind nicht auszuschreiben

Auch erfasst werden
  • Bei Veröffentlichungen wird unter der Ziffer nicht nur der Delinquent erfasst, sondern auch darunter im Text angegebene Personen (Geschädigte, Zeugen, usw.)
Nicht erfasst werden
  • Veröffentlichungen ohne Nennung von Personen
  • andere Angaben zur Person
  • Angaben zum Vergehen oder Urteil
  • Bezug zu anderer Veröffentlichung