Rentmeister

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Bedeutung

  • vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). [1]

Amtsrentmeister

  • Vor 1802 im Fürstbistum Münster der Leiter einer Amtsverwaltung als untere staatliche Verwaltungsbehörde, deren Repräsentant ein Amtmann oder Droste war.

Fußnoten

  1. Quelle: Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch