Receptor

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Bedeutung:

Vor 1802: Im Fürstbistum Münster Receptor, der lokale Einnehmer landesherrlichen oder städtischer Gefälle.

  • Receptur:, die Erhebung oder Einnahme landesherrlicher Gefälle.

Beispiel:

  • Haltern am See vo 1802: Dem Rat stand die Verwaltung des städtischen Vermögens, die Umlage der Steuern und eine untergeordnete Gerichtsbarkeit zu. Darüber hinaus gab es den städtischen Rezeptor und den Receptor des Kirchspiels.