Rastenburg/Standesamt G

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  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55
    zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kosten-
    gründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amts-
    bezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Rastenburg wurden fast immer die Standesämter in Dörfern
    mit Kirchspiel gegründet.[1] [2]