Amtsblatt 1860 No.33 Verord.200

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  • 25.6.1860, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1860, No.33, Verordnung No.200
Einpfaarungs-Dekret für mehre im Kreise Rastenburg belegene Ortschaften zur katholischen Pfarre in Rössel
In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des § 293. Thl. II Tit. 11 des Allg. L.-R., wonach einzelne Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
noch vom Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche ihrer Religionsparthei wählen müssen, zu welcher sie sich wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der
betheiligten Interessenten die katholischen Bewohner folgender Ortschaften:
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1860, Nr.33, Verordnung Nr.200,S.209 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums