Einpfarrung PRH/Wusen 1865
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- 16.12.1864: Die Einpfarrung der Katholiken aus mehreren Orten des Kreises Preußisch Holland an die katholische Pfarrkirche Wusen Kreises Braunsberg, betr.
- In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des Allg. L.R. Th. II Tit. 11 § 293, wonach einzelene Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
- noch von dem Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der Interessenten
- die katholischen Bewohner folgender Ortschaften im Kreise Preußisch Holland:
- 1. Baarden, 2. Deutschendorf, 3. Döbern, 4. Göttchendorf, 5. Hensels, 6. Kagenau, 7. Louisenwalde, 8. Peiskam, 9. Groß Quittaainen Vorwerk, 10. Klein Quittainen Dorf,
- 11. Schlodien, 12. Schönaich, 13. Schönborn, 14. Spanden, 15. Spitzen [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.4,1865, Verordung Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- (Dies ist ist nur ein Ausschnitt des Erlass, der ganze Erlass kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnoten)