Gült

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldwesen.

  • Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn
  • Gülte - die Schuld / der Zins (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD)
  • Gültbauer - Ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - Die Abgabenregister
  • Gültherr - Der Gläubiger / der Zinsherr / Grundherr
  • Gültescharwerker - Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.


Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.