Wroge

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  • Wroge oder Rüge, von "wrôgene" (altfries.):


Bedeutung
  1. Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet[1]

Fußnoten

  1. Quelle:Deutsches Rechtswörterbuch