Kanonikus
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- Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt. :
- = Chorherr
- = Domherr
- = Stiftsherr [1]
- Canonici regulares beschreibt vor 1802 in Westfalen:
- = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche ohne Mönche zu sein.
- Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
- = Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)