Tappensches Familienbuch (1889)/235

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Tappensches Familienbuch (1889)
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10.

(Uebergabe und Schenkungs-Urkunde der Frau Katharina gab. Brandis, Witwe des Dr. jur. Hermann Tappen, vom 8. Februar 1639.)

      Im Namen der Hochheiligen unzertheilten hochgepreiseten Dreifaltigkeit sei hiemit Jedermanniglich kund, offenbar und zu wissend, welchergestalt aus sonderbarer Göttlicheit Schickung; im längstverwichenen 1633. Jahre, kraft desfalls beiderseits beliebtem und kräftiglich geschlossenen Ehepakten, an den weiland Ehrnvesten, Grossachtharn, Hochgelahrten und Hochweisen Herrn Hermannum Tappen dero Rechten Doctorem, gewesenen Frstl. Braunschweig.-Lüneburg. Raht und dieser Stadt wohlverdienten Burgermeister, meinen nunmehr vor 14 Wochen in Gott sehl. entschlafenen herzlieben Eheherrn, mich ehelich verheurathet, und demselben alle meine Güter, bewegliche und unbewegliche, zugefreiet, auch also uns einer im heiligen Römischen Reich hergebrachten und sonsten in Rechten zugelassenen EinKindschaft besage ehebenannter Ehepakten verglichen und vereinbaret, auch hierauf mit meinem vielherzgeliebten sehl. Herrn Doctore ins sechste Jahr eine friedliche und ruhesame Ehe besessen habe, dass auch währender Zeit die geringste differentien niemals unter uns erwachsen sein, ob sollte solche einmal placitirte und zum Kräftigsten geschlossene unio prolium nicht in ihren Krafthabenden Würden bestehen und es allerdings dabei sein Verbleiben haben, Inmassen dann auch noch zu dem Ende mein sehl. verstorbener Herr Doctor in seinemTodtbette bei annoch währender unverrückter Vernunft und gutem Verstande mich verschiedtlich gefraget, ob ich auch wider die einmal eingegangene EinKindschaft etwas zu erwähnen oder mich dero jemals gewehret hätte, ich aber solches allemal mit nein beantwortet, und mich nicht allein damals und auch noch zuletzt in Gegenwart des Ehrnvesten, Grossachtbarn und Wollgelahrten Herrn Andreae Reymari Frstl. Braunschweig-Lüneburg, Secretarij uud meines Schwiegersohns Secretarij 8tatzen Albrechten, dass es in allewege bei den aufgerichteten Ehepakten dem buchstäblichen Inhalt gemäss billig verbleiben, auch Niemand anders als meines Herrn D. sehl, hinterbliebene und von mir ebenmässig auf- und angenommene LeibKinder nach meinem nach Gottes Willen sich über kurz oder lang begebenden Todsfall meine Güter sambt und sonders, nichts davon ausbescheiden, haben und ich entzwischen nur den usum-fructum, wie sonsten Rechtens, behalten solle und wolle, beständiglich erkläret, sondern auch noch über das, wie am 7. Novembris des abgelaufenen 1638. Jahres meines Herrn Doctors sehl. letzten und meinen Willen zufolge der actus obsignationis verrichtet, und den darauf erfolgeten 20. ejusdem die Jnventatio angefangen, derobehuf einen Notarium neben 2 Zeugen consueta adhibita solennitate requiriret und also meinen consensum, dass dies alles mein rechter Wille nnd Meinung, auch nach meinem tödlichen Hinleben billig meine Kinder meine ganze substance haben und behalten sollen, verschiedtlich wiederholet, überflüssig declariret und zu desto fester unverbrüchlichen Haltung meines Herrn Doctoren sehl, dispositionem ultimae voluntatis mit eigener Hand unterschrieben habe, Gestalt so woll ab sothaner disposition, als wegen beschehener obsignation und drauf erfolgeten Inventation aufgerichteten Instrumento sonnenheiter erhellet und sattsamb zu vernehmen ist, Und wiewoll mir nun billig obliegen nnd gebühren wollte, sowoll die von meinem Herrn Doctore sehl. als von mir herrührende Güter sambt und sonders meinen lieben Kindern zum besten einer leiblichen Mutter gemäss zu admministriren und bestes Fleisses zu verwalten, darbei aber sorgsam erwogen und nunmehr etzliche Wochen reiflich bei mir überlegt habe, mit was grosser Gefahr solche Verwaltung sothaner, ohne dass viele beschwerliche Weitleufftigkeiten mit sich führender Güter von mir als einer blöden schwachen Frauen uud hochbetrübten Wittiben bei so erbärmlichen weitaussehenden Kriegsempörungen und mehr dann Eisernen Zeiten geschehen und verrichtet werden möchte, Dahero auch gerne vor meine Person eine friedsame Stunde haben, und mein übriges Leben in guter Ruhe mit Beten und Kirchengehen vermittelst Göttlicher gnädigen assistance zubringen wollte, Also habe ich nicht allein umb solchem besorgendem und