Fürst
Diese Seite behandelt Fürst (= Princeps, latein.) als historischen Begriff. Weitere Bedeutungen und Orte gleichen Namens siehe unter Fürst (Begriffserklärung).
Etymologie des Begriffs
Fürst ist abgeleitet vom ahd. furisto, mhd. fürste und meint den Ersten, den Vordersten. Gleichen Ursprungs ist das englische Wort first. Genau wie mit dem lat. princeps ist damit der Erste oder sind die Ersten gemeint.
In den ältesten deutschen Glossen findet man jedoch nicht die Bezeichnung Fürst sondern her(r)isto als Superlativ zu herriro, was erhaben, mächtig bedeutet.
Die Prinzipes des Römerreichs
Die Römer bezeichneten als prinzipes die führenden Männer im Staat. Dabei waren diese zunächst nur die Herrscher allein. Seit dem 10. Jahrhundert etwa sind die Principes die ersten unter den Nobiles (die Edlen => die Adligen).
Entwicklung des Begriffs
Im Frankenreich bis zum 7. Jahrhundert bezeichnete man zunächst nur den König als princeps, doch wurde der Begriff allmählich auch auf andere hohe Machthaber übertragen. Dies begegnet zuerst bei den karolingischen Hausmeiern. Pippin legte bei seiner Königskrönung im Jahr 751 den Fürstentitel nieder und schuf so die Differenzierung bzw. hierarchische Abstufung zwischen König und Fürsten.
Die Fürsten wurden im karolingischen Verwaltungssystem zu Teilhabern an der Macht im Reich, die faktisch zentral kaum wahrnehmbar war. In der Zeit der Territorialbildung führte der Weg zum Fürstentum stets über das, in karolingischer Zeit noch keineswegs erbbare, Amt eines Grafen, Markgrafen oder Herzogs. Dabei wurde Reichslehen eng verwoben mit Eigenbesitz (Allod) und Eigenrecht (Gerichtsbarkeit).
Der Markgraf
Der Titel eines Markgrafen besteht seit dem 9. Jahrhundert. Seine Aufgabe war die Verteidigung einer Mark (Grenze). Er war immer ein Fürst.
Der Pfalzgraf
Bei den Pfalzgrafen muss man zwischen den echten Pfalzgrafen, nämlich die, die eine Pfalz verwalteten, und den Hofpfalzgrafen unterscheiden.
Der echte Pfalzgraf wurde zum erblichen Amt. Ursprünglich gab es davon vier:
- Pfalzgraf von Lothringen ist auch Pfalzgraf von Francken
- Pfalzgraf von Sachsen starb aus – kein Fürst
- Pfalzgraf von Bayern starb auch aus – kein Fürst
- Pfalzgraf bei Rhein (hat später das Reichsvikariat)
Der Hofpfalzgraf dagegen ist nichts anderes als ein Ministeriale, der u.a. für Promotionen zuständig war (Erhebungen in den Adelsstand); man unterschied zw. Hofpfalzgrafen mit kleinem comitiva minor und großem Palatium comitiva major. Das Große war erblich, das Kleine nicht.
Der Reichsfürst
Aus dem Reichsadel, der sich seit der Karolingerzeit über die enge verwandtschaftliche Beziehung zum jeweiligen König definierte, entwickelte sich der Reichsfürstenstand.
Ein Reichsfürst erhielt wenigstens zwei Grafschaften vom König zu Lehen und ein feudum oblatum Darunter versteht man z.B. eine Burg aus Eigenbesitz (Allodium) das dem König übergeben wurde (zu Lehen aufgetragen) und anschließend wurde man mit demselben belehnt. Im früh- und hochmittelalterlichen Reich gab es ca. zwanzig solcher Reichsfürsten.
Darüber hinaus gab es ca. achtzig geistliche Reichsfürsten (Bischöfe und wenige Äbte). Diese brauchten kein feudum oblatum.
Der Kurfürst
Der Kurfürst nahm eine Sonderstellung unter den Reichsfürsten ein, die vor allem bei den Königswahlen ihren Ausdruck fand.
Ausführliches siehe im Artikel Kurfürst.
Literatur
- ZIELINSKI, Herbert, Fürst, in: LEXIKON des Mittelalters, Band IV, Erzkanzler bis Hiddensee, München, 2003., hier Spalte - 1029 - 1037.
- FINGER, Heinz, Die drei rheinischen Kurerzbischöfe und das Reich im Spätmittelalter, Vorlesung an der Heinrich-Heine-Universität, Sommersemester 2004.