Tappensches Familienbuch (1889)/053

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Tappensches Familienbuch (1889)
Version vom 10. November 2012, 22:02 Uhr von Rainer-Doerry (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Tappensches Familienbuch (1889)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[052]
Nächste Seite>>>
[054]
Datei:Familienbuch-Tappen.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



      Zu Jene hat er verschiedene Collegia Juridica, darinnen er selbsten präsidiret, gehalten, und durch Gottes gnade und angewandten unnachlessigen fleiss es so weit gebracht, dann er Anno 1616 daselbst mit höchstem Ruhmb und Ehren in utroque Jure den gratdum Doctoris erlanget und angenommen [1]

      Darauff er sich denn gleicher gestalt, noch im selbigen Jahre, mit der Ehr- und Vieltugendreichen Junffern Elisabethen Ulrichs, des Edlen, Ehrnvest-, Hochgelart- und Hochachtbarn H. D. Jakobi Ulrichs S., fürnehmen Juris consulti und weiland Fr. Br.-Lüneb. wolbestalten Cantzlers zu Fehrden, Eheleiblichen Tochter, ehelich verlobet und verheyrathet, mit welcher seiner Hertzlieben Sehl. HaussEhrn der sehl. Verstorbener nicht allein eine Hochgewündschete Christ- und friedliche Ehe biss in das 15. Jahr geruhig continuiret, besondern auch darinnen Vier Kinder, alse zweyne Söhne und zwo Töchter, von denen der eine Sohn nach Gottes gnedigen Willen albereit wieder zu der ewigen Frewde erhoben und abgefordert, gezeuget.

      Und als ihm nach Gottes unwandelbaren Rath und willen vorgedachte seine Hertzliebste HaussEhre Anno 1631 durch den zeitlichen Todt von der Seiten hinweggerissen, und er in den betrübten Wittwerstandt versetzet worden, hat sich inmittels begeben, dass nicht alleine im folgenden 1632. Jahre diese Stadt dem Graffen von Pappenheimb übergeben worden, und dadurch der sehl. Verstorbener benebenst seiner famili und andern benachbarten Einwohnern in einen überaus elenden und beschwerlichen Zustandt gestürtzet; besondern ist auch noch dieses hinzu kommen, dass er im nechstfolgenden 1633. Jahre zu dem derozeit insonderheit zumahl beschwer- und gefehrlichen Bürgermeister Ampt, da er jedoch beym Stadt Regiment vorhero im geringsten nicht herkommen, ist ordentlich erwehlet und auffgeholet worden. Da es dann bei so gestalten Leufften sich nicht thun lassen wollen, den Wittwerstand ferners zu continuiren, derowegen er im selbigen Jahre zur anderen Ehe geschritten und mit der jetz hinterlassener hochbetrübten Fraw Wittiben Catharinen, des Weiland Ehrnvest., Grossachtb. und Wolw. Herrn B. Klaussen Brandts Eheleiblicher Tochter sich Ehelich eingelassen, auch mit derselbigen eine Christl.-friedliche Ehe ersessen, und in wehrender Ehe eine Tochter, so von dem lieben Gott, albereit in sein Reich wieder abgefordert, erzeuget.

      Wie und welcher gestalt der sehl. verstorbener berürten seinen Consulat bey der behand Hochbeschwerlicher zeit und alle Stund und augenblick für Augen schwebender gegenwertiger gefahr Leibs und Lebens tapfer, muhtig, klüglich und fürsichtig geführet und administriret, wie eyffrig er pro aris et focis gestritten, wie behertzt, standthafft und muhtig, auch in den allereusserst gefehrlichkeiten, und da offters ein jedtweder unter seinen Mittverordneten des Rahts und andern bedienten es nicht anders dafür gehalten, auch das ansehen gehabt, ob solte und müste alles über einen hauffen gehen, er sich darunter remonstriret und gleichsam mit lachendem Munde zwar die für augen schwebende gefahr exaggeriret, aber doch gedachten seinen Mittverwandten darunter Hertzhafftig und Christlich zugeredet, sie auff Gottes wunderbare Güte und wunderbare gnedige schickung verwiesen; ja was in solchen und dergleichen begebenden fällen der Allerhöchster durch diesen sehl. Mann für gewündschete heilsame und dieser derozeit überaus betrengten Stadt und Gemeine höchst fürträgliche Consilia verliehen, und wie

  1. Die von ihm geschriebene Dissertatio de jure repraesentationis ("Praeside Ortolphi Fomanni Jenae 1616") wird seine Doctor-Dissertation gewesen sein.