Erbfolge

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Einführung

Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Chema der Erbfolge. (Siehe auch Zutphensches Erbrecht.)

Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandtschaft verfahren

Chema der Erbfolge

Chema der Erbfolge oder Succession 1538


Gesetz Teil 1

Gesetzestext Teil 1


Quelle

Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)