Vlotho/Urbar 1556: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Urbar Verlinkung)
(Bild zugefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556'''<br />
'''Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556'''<br />
''(aus dem Urbar der Grafschaft Ravensberg''
''(aus dem Urbar der Grafschaft Ravensberg''
<div align="center">
[[Bild:Vlotho_1556.png]]
</div>


Die erste schriftliche Zusammenstellung einer kompletten Einwohnerliste von [[Vlotho]] und [[Valdorf]] wurde im Jahr 1556 erstellt und im sogenannten [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] niedergeschrieben. Das [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] der [[Grafschaft Ravensburg]] bildete den Abschluß der in den 1550´er Jahren von den Herzögen von [[Klewe]] durchgeführten Verwaltungsreform. Diese hatte den Zweck, die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festzulegen. Darüberhinaus werden allerdings auch die Höfe aufgelistet, die nicht dem Landesherrn verpflichtet waren.
Die erste schriftliche Zusammenstellung einer kompletten Einwohnerliste von [[Vlotho]] und [[Valdorf]] wurde im Jahr 1556 erstellt und im sogenannten [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] niedergeschrieben. Das [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] der [[Grafschaft Ravensburg]] bildete den Abschluß der in den 1550´er Jahren von den Herzögen von [[Klewe]] durchgeführten Verwaltungsreform. Diese hatte den Zweck, die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festzulegen. Darüberhinaus werden allerdings auch die Höfe aufgelistet, die nicht dem Landesherrn verpflichtet waren.

Version vom 15. Dezember 2005, 14:07 Uhr

Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556
(aus dem Urbar der Grafschaft Ravensberg

Vlotho 1556.png

Die erste schriftliche Zusammenstellung einer kompletten Einwohnerliste von Vlotho und Valdorf wurde im Jahr 1556 erstellt und im sogenannten Urbar niedergeschrieben. Das Urbar der Grafschaft Ravensburg bildete den Abschluß der in den 1550´er Jahren von den Herzögen von Klewe durchgeführten Verwaltungsreform. Diese hatte den Zweck, die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festzulegen. Darüberhinaus werden allerdings auch die Höfe aufgelistet, die nicht dem Landesherrn verpflichtet waren.

Die Bauern wurden eingeteilt (nach der Größe des Besitzes) in:

Das Urbar der Grafschaft Ravensburg listet die Höfe pro Bauerschaft auf. Die im Urbar getroffene Zuordnung der Höfe zu den Bauerschaften stimmt allerdings weder mit den "amtlichen" Bauerschaften, noch mit den früheren Registern der Klöster genau überein.