Vlotho/Urbar 1556: Unterschied zwischen den Versionen
K (Urbar Verlinkung) |
(Bild zugefügt) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556'''<br /> | '''Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556'''<br /> | ||
''(aus dem Urbar der Grafschaft Ravensberg'' | ''(aus dem Urbar der Grafschaft Ravensberg'' | ||
<div align="center"> | |||
[[Bild:Vlotho_1556.png]] | |||
</div> | |||
Die erste schriftliche Zusammenstellung einer kompletten Einwohnerliste von [[Vlotho]] und [[Valdorf]] wurde im Jahr 1556 erstellt und im sogenannten [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] niedergeschrieben. Das [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] der [[Grafschaft Ravensburg]] bildete den Abschluß der in den 1550´er Jahren von den Herzögen von [[Klewe]] durchgeführten Verwaltungsreform. Diese hatte den Zweck, die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festzulegen. Darüberhinaus werden allerdings auch die Höfe aufgelistet, die nicht dem Landesherrn verpflichtet waren. | Die erste schriftliche Zusammenstellung einer kompletten Einwohnerliste von [[Vlotho]] und [[Valdorf]] wurde im Jahr 1556 erstellt und im sogenannten [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] niedergeschrieben. Das [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] der [[Grafschaft Ravensburg]] bildete den Abschluß der in den 1550´er Jahren von den Herzögen von [[Klewe]] durchgeführten Verwaltungsreform. Diese hatte den Zweck, die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festzulegen. Darüberhinaus werden allerdings auch die Höfe aufgelistet, die nicht dem Landesherrn verpflichtet waren. |
Version vom 15. Dezember 2005, 14:07 Uhr
Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556
(aus dem Urbar der Grafschaft Ravensberg
Die erste schriftliche Zusammenstellung einer kompletten Einwohnerliste von Vlotho und Valdorf wurde im Jahr 1556 erstellt und im sogenannten Urbar niedergeschrieben. Das Urbar der Grafschaft Ravensburg bildete den Abschluß der in den 1550´er Jahren von den Herzögen von Klewe durchgeführten Verwaltungsreform. Diese hatte den Zweck, die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festzulegen. Darüberhinaus werden allerdings auch die Höfe aufgelistet, die nicht dem Landesherrn verpflichtet waren.
Die Bauern wurden eingeteilt (nach der Größe des Besitzes) in:
Das Urbar der Grafschaft Ravensburg listet die Höfe pro Bauerschaft auf. Die im Urbar getroffene Zuordnung der Höfe zu den Bauerschaften stimmt allerdings weder mit den "amtlichen" Bauerschaften, noch mit den früheren Registern der Klöster genau überein.
- Die Stadt Vlotho
- Die Gemeinde Valdorf mit ihren damaligen Bauerschaften:
- Maesbeeke (heute: zu Valdorf)
- Valdorf (heute: Valdorf-Ost und Valdorf-West)
- Nienhagen (heute: Steinbründorf)
- Ober- und Niederhollwiesen (heute: Niederhollwiesen=Hollwiesen; Oberhollwiesen=Wehrendorf)
- Brackhagen (heute: zu Bonneberg)
- Bonneberg (heute: Bonneberg)
- Die Gemeinde Exter mit ihren damaligen Bauerschaften:
- Die Gemeinde Rehme mit ihren damaligen Bauerschaften: