Geschichte der adligen Familie von Stommel/05: Unterschied zwischen den Versionen

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1360 niederließ. Er verheirathete sich mit Sophia, Tochter des Ritters Gerhard von Schidderich.  
1360 niederließ. Er verheirathete sich mit Sophia, Tochter des Ritters Gerhard von Schidderich.  
Niederlassung und Heirath verwickelten ihn in die, damals auf die Spitze des Schwertes gestellten  
Niederlassung und Heirath verwickelten ihn in die, damals auf die Spitze des Schwertes gestellten  

Version vom 15. August 2011, 21:43 Uhr

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Geschichte der adligen Familie von Stommel
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Anmerkungen zu der Stammtafel A.

      27. Dieser Joh. von Stommel war der erste dieses Geschlechtes, welcher sich bleibend in Köln gegen 1360 niederließ. Er verheirathete sich mit Sophia, Tochter des Ritters Gerhard von Schidderich. Niederlassung und Heirath verwickelten ihn in die, damals auf die Spitze des Schwertes gestellten Verfassungsangelegenheiten Kölns.

      Die älteste Verfassung der Stadt war eine rein aristokratische. Fünfzehn edle, turnierfähige Geschlechter (später durch Einwanderung und Heirath auf 45 vermehrt) hatten, soweit die Urkunden reichen, seit den ältesten Zeiten die Herrschaft. Zu diesen 15 gehörten auch die Schidderich.

      Im Jahr 1370 wurde diese Verfassung durch den Aufstand der Weber geändert, in Folge dessen der Stadtrath in den engen und weiten zerfiel, jener aus den Geschlechtern, dieser aus der gesammten Bürgerschaft gewählt. Beide Räthe zusammen hatten die gesetzgebende Gewalt, beriethen sich aber getrennt, der enge Rath allein hatte die Vollstreckung.

      Hierdurch war die Ruhe keineswegs gesichert; die einmal auflebenden Ideen verlangten mehr, und so entstand ein 26jähriger Kampf, bis 1396 die Einführung einer demokratischen Regierungsform dauernde Ruhe schaffte.

      Der Kampf war lebhaft. Die Geschlechter hielten ihre Ansprüche auf das Regiment für angeborene ewige Rechte, und fühlten sich deshalb stark und verpflichtet, ihre Macht in der Republik auf das Aeußerste zu vertheidigen.

      Den Geschlechtern gegenüber bildeten die Zünfte (Gaffeln) das Volk, und dieses war mächtig. In ihm hatte der Handel, durch welchen Köln damals so bedeutend war, seinen Sitz. Dieser gab den Zunftgenossen Reichthümer und Kenntnisse von Verfassung und Sitte fremder Länder, und demnächst den Zünften selbst, von denen jede im Besitz der Autonomie und darauf bedacht war, ihre Institutionen zu vervollkommnen, eine Bedeutenheit, welche selbst die Geschlechter und die sich einbürgernden Adligen zwang, die Genossenschaft nachzusuchen. Die Zünfte vertraten die Rechte der Intelligenz.

      Die Richtung aller Zünfte war dieselbe, das macht sie stark und ihre Energie wurde so viel größer, je mehr die Geschlechter auch gegen billige Anforderungen sich sträubten und selbst das einmal Gewährte wieder zu nehmen suchten. Die Geschlechter dagegen waren in Factionen zerrissen. Die eine Fraction durch Hilger von der Steffen (Vetter unseres Johann) geleitet, wollte durch ein monarchisches Prinzip die Ruhe und Einheit der Republik hergestellt wissen, und er selbst dachte sich dabei an der Spitze des Ganzen. Hilgers Macht war groß, aber sie war es mehr auswärts als in der Stadt. Zu Prag am Hofe Kaisers Wenzel hatte er eine mehrjährige glänzende Rolle gespielt, und sich die mächtigsten Fürsten um Köln zu Freunden gemacht. In der Stadt standen auf seiner Seite die Bürgermeister Heinrich von Stave, Luffart von Schidderich, Schwager unseres Johann, Heinrich von Schallenberg und die Ritter Johann Vogt von Merheim, Werner von Schallenberg, Johann Quattenmart, Gerhard und Goddert Gryn jr., Heinrich Pantaleon, Heinrich Roitstock und Friederich Walrave. Dieser Faction stand eine andere gegenüber, welche ebensowohl die Anmaßungen der Zünfte, als die Faction Hilgers haßte und beiden entgegen wirkte.

      Das waren die Elemente, welche wie rohe Naturgewalten den Kampf mit einander versuchen sollten, den ein hochverrätherischer Plan des Stave zum Ausgang brachte. In einer geheimen Sitzung des Senats behauptete er zu wissen, dass der Erzbischof Deutz für sich einnehmen und befestigen wolle, und rieth, den Ort zu zerstören. Stave war Senator, hatte das Eidbuch (Staatsgrundgesetz) beschworen, und mit treuer Miene etwas vorgetragen, dessen man sich zu dem Erzbischof versehen konnte, das bestimmte den Senat, ganz Deutz und selbst die Kirchen der Erde gleich zu machen. Dieses musste den Krieg mit Berg, mit dem Erzbischof, die Acht des Kaisers und den Bann des Pabstes bringen, und so in der Noth sollte Köln sich in Hilgers Arme werfen, das war der Plan. Vieles davon erfolgte, aber auch der Lohn der schlechten That.

      Im Jahr 1394 mußte Köln dem Erzbischofe Gesandten schicken, und diese hörten nun von ersterem wie er die Churfürsten zu Boppard bereits überzeugt habe, daß seinerseits die Einnahme von Deutz nie habe beabsichtigt werden können; sie möchten doch die Sache näher untersuchen und die Schuldigen zur Bestrafung bringen. Die Gesandten erstatteten dem Senat hierüber Bericht, und dieser forderte diejenigen, welche zu jener Zeit im Senat gesessen hatten, auf den Eid, wer die beabsichtigte Einnahme behauptet habe. Alle schworen, daß Stave die Sache vorgetragen habe; und dieser nun, um seinen Gewährsmann gefragt, gab zuerst vor, mehrere zu kennen, änderte aber, als man auf die Namen bestand, seine Erklärung. Dieses gab dem Senate Verdacht, der jetzt sogleich zwei vom engen und zwei vom weiten Rath schickte, dem Stave zu gebieten, daß er bis zum Austrag der Sache auf die Bachpforte gehe. Stave versprach es, ritt aber statt dessen zur Stadt hinaus. Der Senat schickte ihm einen Brief nach und verlangte von ihm, bei dem geleisteten Eide, Gehorsam. Als dieser nicht erfolgte, schickte der Senat zum letzen Mal vier Gesandten an Stave’s Weib, diese aufzufordern, daß sie sofort ihrem Manne schreibe, er solle mit seinem Sohne bis Dienstag acht Uhr die Bachpforte beziehen oder gewärtigen, daß er für immer aus Köln gebannt werde.

      Stave blieb ungehorsam und so sprach denn der Senat am sechsten Tage nach Aposteln Theilung 1394 die ewige Verbannung mit dem Zusatze aus, daß man ihn, falls er wieder komme, lebenslänglich in den Thurm sperren und niemand auf seinen Eid Gnade oder die Umänderung dieses Beschlusses beantragen solle.