GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:
Kirchgemeinden mit mehreren Pfarrstellen können Pfarrsprengel bilden. Gem. [1] § 10
Kirchgemeinden mit mehreren Pfarrstellen können Pfarrsprengel bilden. Gem. [1] § 10


Das Pfarramt wird jeder Gemeinde zugeordnet. Gem. [1] § 35


* Die politischen Gemeinden (auch Kirchgemeinden genannt) werden zu Kirchspielen zusammengefasst.  
Gibt es in einem Pfarramt mehrere Pfarrer so werden Ihnen Seelsorgebezire oder Sprengel zugewiesen. Gem. [1] § 44
* Jedes Kirchspiel hat Pfarrstellen.
 
* Kirchspiele werden zu Superintendenturen organisiert.
Die Kirchgemeinden eines Bereichs bilden die Superintendentur. Gem. [1] §55
* Mehrere Superintendenturen bilden die Aufsichtsbezirke.
 
* Die Gesamtheit der Aufsichtsbezirke bilden die Landeskirche.
Die Superintendenturen werden zu Kirchenkreise zusammengeschlossen. Gem. [1] § 64
 
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche.


=Historie der Strukturreformen=
=Historie der Strukturreformen=

Version vom 27. Juli 2011, 18:15 Uhr

GenWiki & GOV

Seite im Genwiki

Seite im GOV

Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen ist die Kirchgemeinde. Gem. [1] § 8

Kirchgemeinden können aus verschiedenen Ortschaften und/oder Ortsteilen bestehen. Gem. [1] § 10

Kirchgemeinden mit mehreren Pfarrstellen können Pfarrsprengel bilden. Gem. [1] § 10

Das Pfarramt wird jeder Gemeinde zugeordnet. Gem. [1] § 35

Gibt es in einem Pfarramt mehrere Pfarrer so werden Ihnen Seelsorgebezire oder Sprengel zugewiesen. Gem. [1] § 44

Die Kirchgemeinden eines Bereichs bilden die Superintendentur. Gem. [1] §55

Die Superintendenturen werden zu Kirchenkreise zusammengeschlossen. Gem. [1] § 64

Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche.

Historie der Strukturreformen

5.12.1919 Gründung der Thüringer Evangelische Kirche durch Zusammenschluß der 7 Landeskirchen:

  • die Evangelisch-Lutherische Kirche des Großherzogtums Sachsen
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Gotha
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Altenburg
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Meiningen
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Reuß jüngere Linie
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen

1934 Anschluß der Evangelisch-Lutherische Kirche des ehemaligen Fürstentums Reuß ältere Linie an die Thüringer Evangelische Kirche

12/1997 Reorganisation der Landeskirche

1.7.2004 Bildung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland zusammen mit der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen

31.12.2008 Auflösung der Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen. Ab 1.1.2009 aufgegangen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Modellierung im GOV

Religion

Gem Liste der Konfessionen:

Lutherisches Bekenntnis: lu

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Kirchgemeinde => Kirchengemeinde

Pfarrstelle => Pfarrei

Kirchspiel => Kirchspiel

Superintendentur => Kirchenkreis

Aufsichtsbezirk => Sprengel

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Gesetze

Das Amtsblatt - als mögliche Quelle der organisatorischen Änderungen - findet Ihr unter: Kirchenrecht EKMD.

[1] Verfassung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Thüringen vom 2. November 1951, neu veröffentlicht am 30. Oktober 1990, zuletzt geändert am 1. April 2000. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

Bearbeiter

Ralf Jordan