GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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=Organisation=
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Die kleinste Organisationseinheit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg ist die Kirchengemeinde. Gem. [1] Artikel 5


Kirchengeinden können zu Gemeindeverbänden zusammengefaßt werden. Gem. [1] Artikel 17
Eine Kirchengemeinde hat ein Pfarramt. Gem. [1] Artikel 39
Ein Pfarramt kann in mehrere Seelsorgebezirke aufgeteilt werden. Gem [1] Artikel 39
Mehrere Kirchengemeinden werden zu Kirchenkreise zusammengefaßt. Gem. [1] Artikel 52
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 79


=Historie der Strukturreformen=
=Historie der Strukturreformen=

Version vom 20. Juli 2011, 21:10 Uhr

GenWiki & GOV

Seite im Genwiki

Seite im GOV

Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg ist die Kirchengemeinde. Gem. [1] Artikel 5

Kirchengeinden können zu Gemeindeverbänden zusammengefaßt werden. Gem. [1] Artikel 17

Eine Kirchengemeinde hat ein Pfarramt. Gem. [1] Artikel 39

Ein Pfarramt kann in mehrere Seelsorgebezirke aufgeteilt werden. Gem [1] Artikel 39

Mehrere Kirchengemeinden werden zu Kirchenkreise zusammengefaßt. Gem. [1] Artikel 52

Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 79

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Religion

Gemäß Liste der Konfessionen.

hat Konfession ,

Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Kirchenordnung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg vom 20. Februar 1950, zuletzt geändert am 27. November 1997. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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