GOV-Daten Evangelische Kirche in Hessen und Nassau: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kirchengemeinde ist die kleinste organsiatorische Einheit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gem [1] Artikel 1
Die Kirchengemeinde ist die kleinste organsiatorische Einheit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gem [1] Artikel 1


Kirchengemeinden können Kirchengemeindenverbände bilden. Gem. [1] Artikel 67
 
Kirchengemeinden können Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände bilden. Gem. [1] Artikel 4
   
   
Die Kirchengemeinden eines Gebiets bilden ein Dekanat. Gem [1] Artikel 20
Die Kirchengemeinden eines Gebiets bilden ein Dekanat. Gem [1] Artikel 20
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Mehrere Dekanate bilden eine Propstei. Gem. [1] Artikel 55
Mehrere Dekanate bilden eine Propstei. Gem. [1] Artikel 55


Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 56
Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 56

Version vom 17. Juli 2011, 17:14 Uhr

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Seite im GOV

Organisation

Die Kirchengemeinde ist die kleinste organsiatorische Einheit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gem [1] Artikel 1


Kirchengemeinden können Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände bilden. Gem. [1] Artikel 4

Die Kirchengemeinden eines Gebiets bilden ein Dekanat. Gem [1] Artikel 20

Dekanate können Dekanatsverbände bilden. Gem. [1] Artikel 67

Mehrere Dekanate bilden eine Propstei. Gem. [1] Artikel 55

Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 56

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Religion

Gemäß Liste der Konfessionen gelten für die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau folgende Bekenntnisse:

  • Evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
  • Evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf [1]
  • französisch-reformiertes Bekenntnis: fr

Alle Gemeinden können sich unabhängig von ihrem Bekentnis als Evangelische Kirchengemeinde bezeichnen. Gem. [1] Artikel 3

Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 17. März 1949, in der Neufassung vom 21. April 1966, zuletzt geändert am 5. Dezember 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

Bearbeiter


  1. Gültig für die Waldensergemeinden und deutsch-reformierte Gemeinden