Domkapitel (Münster): Unterschied zwischen den Versionen
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Das Domkapitel Münster war eine geistliche Kooperation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landesstand. | Das Domkapitel Münster war eine geistliche Kooperation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landesstand. | ||
Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel (Münster) und dem Hochfürstlich-Münsterischen Hofstaat zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus. | |||
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Version vom 20. November 2005, 18:55 Uhr
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Domkapitel (Münster)
Einleitung
Das Domkapitel Münster war eine geistliche Kooperation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landesstand.
Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel (Münster) und dem Hochfürstlich-Münsterischen Hofstaat zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.
Laufzeit
Das Domkapitel war durch den Bischof Luidger im ersten Jahrzehnt des 9. Jhdts. gegründet und durch Dekret Napoleons vom 14.11.1811 mit Wirkung zum o2.12.1811 aufgehoben worden.
Zusammensetzung 1776
Archiv
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