Pfarrrektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Juni 2011, 19:54 Uhr

Einleitung

Bedeutung

Pfarrektorat

  1. Pfründe, Stelle, Amt eines Rektors (kirchlich, Pfarrektor)
  2. Wohnhaus, Amtssitz eines Rektors (kirchlich, Pfarrektor)

Rektor (kirchlich, Pfarrektor)

Inhaber einer seelsorglich selbständigen Quasipfarre, Pfarrektorat, welche aber (noch) nicht als Pfarre mit verbrieftem Territorium errichtet wurde.

(Pfarrektorat wurden besonders in der Expansionsphase durch die Bevölkerungsexplosion im Ruhrgebiet, so wie während Aufbauphase nach dem 2. Weltkrieg mit den starken Zuwanderungen durch Flüchtlingsströme gebildet. Ausgangspunkte der seelsorgerischen Tätigkeit bildeten dabei häufig Privaträume, Baracken und andere Notkirchen.)

Pfarreien als Grundlage

Die Diözesen sind von altersher in Pfarren aufgeliedert, welche in ihrer Grundform als Territorialpfarren in ihren Grenzen genau umrissen sind. Rektorate sind auf dem Territorialgebiet solcher Pfarren eingerichtet. Ihre volle Selbständigkeit erhalten sie erst bei der Abpfarrung.

Rektorat als Quasipfarre

Die Quasipfarre ist eine Gemeinschaft von Gläubigen, die einem Leiter zur Seelsorge (Rektor, Kaplan, Vikar) anvertraut ist, aber (noch) nicht als Pfarre errichtet wurde:

Gründe für die Einrichtung einer solchen Form:

  • die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft ist (noch) nicht gegeben;

Ersatzform nach früherem Recht

Früher gab es die sogenannte „vicaria perpetua“ (das dauernde Vikariat): ein Seelsorgesprengel, der durch Abtrennung von der eigentlichen Pfarre selbstständig wurde, aber (noch) keine eigene Pfarre ist (Kuratie, Pfarrvikariat, Pfarrexpositur)

  • Beispiel: Die Kapelle zu Bossendorf (Erzbistum Köln) über Jahrhunderte hinweg geleitet von einem Vikar von St. Sixtus zu Haltern (Bistum Münster), mit eigenem Begräbnisrecht ausgestattet.