Genannt (bei Familiennamen): Unterschied zwischen den Versionen

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In manchen Gegenden findet man in Quellen Namensformen wie "Wittorf '''genannt''' Lehmann" oder "Heimbach '''genannt''' Göthe". Dafür gibt es - regional - verschiedene Gründe:
In manchen Gegenden ( Münsterland, Rheinland ) findet man in Quellen Namenszusätze wie: ''genannt''; ''vulgo''; ''modo''; ''oder''; ''vel''; ''v.''; ''alias''; aber auch Zusätze wie ''an'' oder ''auf.
Zum Beispiel: "''Wittorf'' '''genannt''' ''Lehmann''" oder "''Heimbach'' '''genannt''' ''Göthe''"; "''Schroers'' '''an''' ''Brimter''".
 
*'''Hofnamen'''
Dahinter steckt zumeist ein Hof- oder Wohnstättenname. Hatte ein Hof keinen männlichen Erben, so sollte bei einer Übernahme des Hofes durch einen anderen Bauern der Hofname nicht verloren gehen. Der neue Bauer erhielt darum den Hofnamen und sein ursprünglicher Familienname trat hinter den Hofnamen zurückt. Der Name diente mehr als Adresse, denn als Familienname. In vielen Fällen werden in Quellen (zumeist Kirchenbücher) beide Namen (Familienname und Hofname) aufgeführt. In manchen Gegenden war die Bindung des Namens an den Hof jedoch so stark, dass der ursprüngliche Name völlig entfiel. Die irrige Annahme, dass dahinter immer ein Schwiegersohn steckt entstand durch spätere preussische Regelungen zur Führung eines Genannt-Namens, welche die Führung des Namens beschränkte. Es kann sich jedoch auch um den zweiten Ehemann einer verwitweten Bäuerin, oder sogar um einen völlig fremden Bauern handeln. Die in vielen Genealogien getroffene Festellung bei einer Wiederverheiratung ...''und nahm den Namen der Ehefrau an'' ist falsch. Nicht der Name der Ehefrau sondern der Name des Hofes war ausschlaggebend.
 
Im Rheinland endete diese Sitte 1798 mit Einführung der Personenstandsregister durch die Franzosen. Hier durfte nur noch der Name geführt werden, der bei Geburt ins Kirchenbuch eingetragen war. In Preussen galt dies ab 1816, wobei für Genannt-Namen ab 1822 eine Sonderregel bestand, welche die Führung des Namens auf den direkten Erben beschränkte.         


*'''Uneheliche Geburt'''
*'''Uneheliche Geburt'''
Jörg Huesmann zitiert das Beispiel seines UrUrUrgroßvaters Wilhelm Rudolf Wittorf   
Jörg Huesmann zitiert das Beispiel seines UrUrUrgroßvaters Wilhelm Rudolf Wittorf   
gen. Lehmann (* 12.11.1857 in 25704 Meldorf/Schleswig- Holstein), der [[Uneheliche Geburt|unehelich]] geboren worden ist. Der Vater hieß Wilhelm Lehmann, die Mutter Dorothea Wittorf. Allerdings heirateten die beiden nicht, so erhielt er dann den Nachnamen "Wittorf genannt Lehmann".
gen. Lehmann (* 12.11.1857 in 25704 Meldorf/Schleswig- Holstein), der [[Uneheliche Geburt|unehelich]] geboren worden ist. Der Vater hieß Wilhelm Lehmann, die Mutter Dorothea Wittorf. Allerdings heirateten die beiden nicht, so erhielt er dann den Nachnamen "Wittorf genannt Lehmann".
Das ist jedoch eine äußerst selten anzutreffende Ausnahme.


*'''Hofnamen'''
In Westfalen ist jedoch eine andere Möglichkeit wahrscheinlicher. Hatte ein Hof keinen männlichen Erben, so sollte bei der Heirat der Hoferbin der [[Hofname]] nicht verloren gehen. Der Hofname ging an den einheiratenden Mann über. In amtlichen Schreiben/Urkunden erschien sein ursprünglicher [[Familienname]], an den "genannt ..." drangehängt wurde (Beitrag von Klaus Stahl).


(nach Beiträgen aus der Mailing-Liste Compgend-L)
(nach Beiträgen aus der Mailing-Liste Compgend-L)


==Literatur==
==Literatur==
zu den hier nur sehr vereinfacht dargestellten Hofnamen bzw. "genannt"-Namen in Westfalen und Lippe
zu den hier nur sehr vereinfacht dargestellten Hofnamen bzw. "genannt"-Namen in Westfalen und Lippe nach Versteinerung der Familiennamen


(Hinweis von Hans-Dieter Hibbeln, Detmold)
(Hinweis von Hans-Dieter Hibbeln, Detmold)

Version vom 17. November 2005, 10:01 Uhr

In manchen Gegenden ( Münsterland, Rheinland ) findet man in Quellen Namenszusätze wie: genannt; vulgo; modo; oder; vel; v.; alias; aber auch Zusätze wie an oder auf. Zum Beispiel: "Wittorf genannt Lehmann" oder "Heimbach genannt Göthe"; "Schroers an Brimter".

  • Hofnamen

Dahinter steckt zumeist ein Hof- oder Wohnstättenname. Hatte ein Hof keinen männlichen Erben, so sollte bei einer Übernahme des Hofes durch einen anderen Bauern der Hofname nicht verloren gehen. Der neue Bauer erhielt darum den Hofnamen und sein ursprünglicher Familienname trat hinter den Hofnamen zurückt. Der Name diente mehr als Adresse, denn als Familienname. In vielen Fällen werden in Quellen (zumeist Kirchenbücher) beide Namen (Familienname und Hofname) aufgeführt. In manchen Gegenden war die Bindung des Namens an den Hof jedoch so stark, dass der ursprüngliche Name völlig entfiel. Die irrige Annahme, dass dahinter immer ein Schwiegersohn steckt entstand durch spätere preussische Regelungen zur Führung eines Genannt-Namens, welche die Führung des Namens beschränkte. Es kann sich jedoch auch um den zweiten Ehemann einer verwitweten Bäuerin, oder sogar um einen völlig fremden Bauern handeln. Die in vielen Genealogien getroffene Festellung bei einer Wiederverheiratung ...und nahm den Namen der Ehefrau an ist falsch. Nicht der Name der Ehefrau sondern der Name des Hofes war ausschlaggebend.

Im Rheinland endete diese Sitte 1798 mit Einführung der Personenstandsregister durch die Franzosen. Hier durfte nur noch der Name geführt werden, der bei Geburt ins Kirchenbuch eingetragen war. In Preussen galt dies ab 1816, wobei für Genannt-Namen ab 1822 eine Sonderregel bestand, welche die Führung des Namens auf den direkten Erben beschränkte.

  • Uneheliche Geburt

Jörg Huesmann zitiert das Beispiel seines UrUrUrgroßvaters Wilhelm Rudolf Wittorf gen. Lehmann (* 12.11.1857 in 25704 Meldorf/Schleswig- Holstein), der unehelich geboren worden ist. Der Vater hieß Wilhelm Lehmann, die Mutter Dorothea Wittorf. Allerdings heirateten die beiden nicht, so erhielt er dann den Nachnamen "Wittorf genannt Lehmann". Das ist jedoch eine äußerst selten anzutreffende Ausnahme.


(nach Beiträgen aus der Mailing-Liste Compgend-L)

Literatur

zu den hier nur sehr vereinfacht dargestellten Hofnamen bzw. "genannt"-Namen in Westfalen und Lippe nach Versteinerung der Familiennamen

(Hinweis von Hans-Dieter Hibbeln, Detmold)

Lippe

Wolfgang Loos Die "Versteinerung" der Familiennamen im früheren Fürstentum Lippe. In: Lippische Mitteilungen, Bd. 42 (1973)

Westfalen

Wolfgang Loos Die westfälischen Hofnamen. In: Das Standesamt, 4/68, S. 108 - 112

Internetlinks