Status ecclesiae: Unterschied zwischen den Versionen

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Münster zu verschaffen und eine durchgreifende Reform des Klerus einzuleiten,
Münster zu verschaffen und eine durchgreifende Reform des Klerus einzuleiten,
ordnete Bischof Ferdinand I. (1612-1650, Herzog von Bayern), am 09.04.1613 ex decretis sacri Concilii Tridentini eine Visitation des ganzen Bistums Münster an und beauftragte den Weihbischof Nikolaus Arresdorf und den Generalvikar Dr. Johannes Hartmann mit der
ordnete Bischof Ferdinand I. (1612-1650, Herzog von Bayern), am 09.04.1613 ex decretis sacri Concilii Tridentini eine Visitation des ganzen Bistums Münster an und beauftragte den Weihbischof Nikolaus Arresdorf und den Generalvikar Dr. Johannes Hartmann mit der
Durchführung derselben.  
Durchführung derselben.
 
Diese Überprüfung wurde regelmäßig erneut abgefragt und protokolliert.


==Literatur==
==Literatur==

Aktuelle Version vom 3. Mai 2011, 11:53 Uhr

Einleitung

Bedeutung

  • Zustand/Bestand der lokalen kirchlichen Institution

Grundlage im Bistum Münster

Um sich einen umfassenden Überblick über den „Status ecclesiae“ im Hochstift Münster zu verschaffen und eine durchgreifende Reform des Klerus einzuleiten, ordnete Bischof Ferdinand I. (1612-1650, Herzog von Bayern), am 09.04.1613 ex decretis sacri Concilii Tridentini eine Visitation des ganzen Bistums Münster an und beauftragte den Weihbischof Nikolaus Arresdorf und den Generalvikar Dr. Johannes Hartmann mit der Durchführung derselben.

Diese Überprüfung wurde regelmäßig erneut abgefragt und protokolliert.

Literatur

  • Schröer, Alois: Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung (1585-1648), 2 Bde. (1987)