Ungeldherr: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. April 2011, 12:03 Uhr
Ungelder, Ungeldherr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher In Württemberg auch Umgelder genannt