Pröven: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei [[Pröven]] handelt es sich, wie [[missaticum]], um den Genuss wiederkehrende kirchliche Abgaben als Entgelt für Amtshandlungen oder Teil der Besoldung, die — meist in Form von Naturalien — in einzelnen Kirchengemeinden seit unvordenklicher Zeit von bestimmten Bauernstellen zu leisten sind. Die Höhe der alljährlich an den Pfarrer und an den Küster zu entrichtenden Abgaben richtete sich nach der Größe der Bauernstellen. Dabei wurden ursprünglich z.B. Vollerben-, Halberben- Viertelerbenstellen und Köttern unterschieden. | Bei [[Pröven]] handelt es sich, wie [[missaticum]], um den Genuss wiederkehrende kirchliche Abgaben als Entgelt für Amtshandlungen oder Teil der Besoldung, die — meist in Form von Naturalien — in einzelnen Kirchengemeinden seit unvordenklicher Zeit von bestimmten Bauernstellen zu leisten sind. Die Höhe der alljährlich an den Pfarrer und an den Küster zu entrichtenden Abgaben richtete sich nach der Größe der Bauernstellen. Dabei wurden ursprünglich z.B. Vollerben-, Halberben- Viertelerbenstellen und Köttern unterschieden. | ||
[[Pröven]] waren aber auch Reichnisse in Naturalien (Brod -sogenannten Dienstknobben-, Erbsensuppe und Dünnbier (Couent) des Grundherrn an Dienstleistende des Lasndesherrn. Diese erhielten diese Naturalien nur dann, wenn sie dem Amtshaushalt dienten; wurden die Dienste in herrschaftlichen Angelegenheiten oder bei der Vorwerkswirtschaft des Amtsschreibers verbraucht, so bezahlte man statt der [[Pröven]] z.B. für jeden Spanntag 1 Mgr. 4 Pfg. und für jeden Handdiensttag 6 Pfg. Prövengeld. | |||
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Version vom 21. April 2011, 21:11 Uhr
Bei Pröven handelt es sich, wie missaticum, um den Genuss wiederkehrende kirchliche Abgaben als Entgelt für Amtshandlungen oder Teil der Besoldung, die — meist in Form von Naturalien — in einzelnen Kirchengemeinden seit unvordenklicher Zeit von bestimmten Bauernstellen zu leisten sind. Die Höhe der alljährlich an den Pfarrer und an den Küster zu entrichtenden Abgaben richtete sich nach der Größe der Bauernstellen. Dabei wurden ursprünglich z.B. Vollerben-, Halberben- Viertelerbenstellen und Köttern unterschieden.
Pröven waren aber auch Reichnisse in Naturalien (Brod -sogenannten Dienstknobben-, Erbsensuppe und Dünnbier (Couent) des Grundherrn an Dienstleistende des Lasndesherrn. Diese erhielten diese Naturalien nur dann, wenn sie dem Amtshaushalt dienten; wurden die Dienste in herrschaftlichen Angelegenheiten oder bei der Vorwerkswirtschaft des Amtsschreibers verbraucht, so bezahlte man statt der Pröven z.B. für jeden Spanntag 1 Mgr. 4 Pfg. und für jeden Handdiensttag 6 Pfg. Prövengeld.