Dekanat (Begriffsklärung): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
* kirchlich: regionaler Verwaltungsbezirk unter einheitlicher Leitung ([[Archidiakon]]), ab dem 19. Jhdt. eines [[Dechant|Dechanten]] innerhalb einer Diözese.
* kirchlich: regionaler Verwaltungsbezirk unter einheitlicher Leitung ([[Archidiakon]]), ab dem 19. Jhdt. eines [[Dechant|Dechanten]] innerhalb einer Diözese.


===wissenschaftlich===
==wissenschaftlich==
* Geschäftsbereich des geschäftsführender Professor einer Fakultät einer Universität.
* Geschäftsbereich des geschäftsführender Professor der Fakultät einer Universität.




{{Begriffserklärung}}  
{{Begriffserklärung}}  
[[Kategorie:Begriffserklärung|Dekanat]]
[[Kategorie:Begriffserklärung|Dekanat]]

Version vom 11. April 2011, 10:11 Uhr

Dekanat ist ein Begriff mit verschiedenen Bedeutungsmöglichkeiten:

historisch

  • weltlich: Bezirk von 10 Höfen, welche zu einer Grundherrschaft (Domäne) gehörten, sie bildeten das Dekanatsgebiet, ein Dekanat (Verwaltung).

kirchlich

  • kirchlich: regionaler Verwaltungsbezirk unter einheitlicher Leitung (Archidiakon), ab dem 19. Jhdt. eines Dechanten innerhalb einer Diözese.

wissenschaftlich

  • Geschäftsbereich des geschäftsführender Professor der Fakultät einer Universität.


Vorlage:Begriffserklärung