Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/063: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Entwurf der genealogischen Lexiken''' ([[{{BASEPAGENAME}}/059|§. 53]]). Man folgt, wie natürlich ist, der alphabetischen Ordnung in der Stellung der Familien. | '''Entwurf der genealogischen Lexiken''' ([[{{BASEPAGENAME}}/059|§. 53]]). Man folgt, wie natürlich ist, der alphabetischen Ordnung in der Stellung der Familien. |
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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§. 59
Entwurf genealogisch-kritischer Bücher und Abhandlungen (§. 52). Inhalt und Plan hangen von der Absicht ab, die man zu erreichen sucht. Zuweilen bietet der Zufall noch ungebrauchte Urkunden, Denkmäler u. d. gl. dar; meistens aber muß man die Beweisthümer erst mühsam aus Archiven, auf Kirchhöfen, in Kirchen und Kapellen etc. zusammensuchen. Hat man nun, auf die eine oder die andere Art, solche ungenuzte, oder noch nicht recht genuzte Schäze herbeygeschaft; so sucht man, durch scharfsinnige Zusammenstellung, behutsame Vergleichung, und unpartheyisch-strenge Beurtheilung des gesammleten Vorraths, das Dunkle aufzuklären, das Mangelhafte zu ergänzen, das Streitige zur Gewißheit zu bringen, und die Ungeheuer der Familien-Mährchen zu bekämpfen. Die Origines Guelficae, die oben (§. 13) angezeigten historisch-genealogischen Untersuchungen von Sam. Lenzen, die (§. 15 Num. 4) angeführten Schriften von Crollius, von Kremer, von Preuschen können als Muster gebraucht werden. Auch gehören vorzüglich mit hieheer: Joh. Ludw. Lev. Gebhardi's historisch-genealogische Abhandlungen I Theil Lüneb. u. Leipz. 1747; II Theil Braunschw. und Hildesh. 1762; III Theil ebendas. 1766; IV Theil ebendas. 1767, in 8.
§. 60.
Entwurf der genealogischen Lexiken (§. 53). Man folgt, wie natürlich ist, der alphabetischen Ordnung in der Stellung der Familien.