Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gemeinde''' ist die unterste Gebietskörperschaft des weltlichen Rechts und damit die Grundeinheit des Staatsaufbaus.
Die '''Gemeinde''' ist die unterste Gebietskörperschaft des weltlichen Rechts und damit die Grundeinheit des Staatsaufbaus.
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Version vom 4. November 2005, 10:29 Uhr

Die Gemeinde ist die unterste Gebietskörperschaft des weltlichen Rechts und damit die Grundeinheit des Staatsaufbaus.