Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich]]
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]

Version vom 15. Januar 2011, 12:39 Uhr

Bedeutung

Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten. Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung, d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale" festgelegt sind. Auch ist genau beschrieben, wie man Gemeinde-Rat wird und was man als solcher zu tun hat. Diese Gemeinde steht in der Hierarchie über den kleinsten Wohnplätzen (Rotten, Weiler, Industrieanlagen, Klöster und Kapellen, Einzelhäuser).

In den höheren Verwaltungsebenen findet man - die Mairie (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt) - die Kantone (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht) - die Arrondissements (ähnlich dem Landkreis) - die Departements (vergleichbar mit Regierungsbezirk)

(Zitiert aus einem Beitrag von Karl Heinz Scheuren in der RUHR-mailingliste.)

Links