Immediatstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Immediatstände = Im Deutschen Reich bis 1803 / 06 die reichsunmittelbaren Stände, z.B. Reichsstädte, Reichsabteien und Reichsritterschaft. | |||
Immediatbericht = Kon- oder Tronbericht, ein Bericht direkt an den Trom oder die Kronr. | Immediatbericht = Kon- oder Tronbericht, ein Bericht direkt an den Trom oder die Kronr. | ||
Immediatgesuch = Kron- oder Trongesuch (Amtlich gebraucht im [[Königreich Preußen]]. | Immediatgesuch = Kron- oder Trongesuch (Amtlich gebraucht im [[Königreich Preußen]]. | ||
Immediatvortragsrecht = das Recht eines Ministers, der Krone direkt vorzutragen. | |||
Immediat - Kommission = Kronausschuß. | Immediat - Kommission = Kronausschuß. | ||
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Version vom 3. November 2005, 12:07 Uhr
Immediatstadt = Kron- oder Tronstadt
Hierbei handelte es sich nach amtlichem Sprachgebrauch um eine Stadt, welche direkt der Krone / dem Tron (König, Kaiser)unterstellt war.
Siehe auch:
Immediatstände = Im Deutschen Reich bis 1803 / 06 die reichsunmittelbaren Stände, z.B. Reichsstädte, Reichsabteien und Reichsritterschaft.
Immediatbericht = Kon- oder Tronbericht, ein Bericht direkt an den Trom oder die Kronr.
Immediatgesuch = Kron- oder Trongesuch (Amtlich gebraucht im Königreich Preußen.
Immediatvortragsrecht = das Recht eines Ministers, der Krone direkt vorzutragen.
Immediat - Kommission = Kronausschuß.
Innediat Gegensatz = mediat