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Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ''können'' in den [[Gemeinde|Gemeinden]] durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten ''Stadtverordnetenversammlung'' heißt) '''Ortsbezirke''' gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein ''Ortsbeirat'' einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch ''Stadtteile'' und ''Stadtbezirke'' geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke - Stand Nov. 2009)<ref>[http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3027&_ffmpar[_id_inhalt]=2456191 Webseite der Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt] (14. Nov. 2009), daneben: {{ | Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ''können'' in den [[Gemeinde|Gemeinden]] durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten ''Stadtverordnetenversammlung'' heißt) '''Ortsbezirke''' gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein ''Ortsbeirat'' einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch ''Stadtteile'' und ''Stadtbezirke'' geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke - Stand Nov. 2009)<ref>[http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3027&_ffmpar[_id_inhalt]=2456191 Webseite der Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt] (14. Nov. 2009), daneben: {{Wikipedia-Link|Ortsbezirk_%28Frankfurt%29|Ortsbezirk (Frankfurt)}}, {{Wikipedia-Link|Stadtbezirk_%28Frankfurt%29|Stadtbezirk (Frankfurt)}}, {{Wikipedia-Link|Liste_der_Stadtteile_von_Frankfurt_am_Main|Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main}}</ref>. | ||
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Version vom 28. Oktober 2010, 13:36 Uhr
Der Begriff
Bundesrepublik Deutschland
Hessen
Ein Ortsbezirk ist in Hessen ein Teil einer Gemeinde oder Stadt, die eine eigene Vertretung besitzt. Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§ 81) können in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten Stadtverordnetenversammlung heißt) Ortsbezirke gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den Ortsbezirken auch Stadtteile und Stadtbezirke geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke - Stand Nov. 2009)[2].
Rheinland-Pfalz
Laut Gemeindeordnung des Landes[3] (§74) können Gemeinden ihr Gebiet in Ortsbezirke einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Dabei kann das gesamte Gemeindegebiet in Ortsbezirke eingeteilt werden. Ortsbezirke haben einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher. In Rheinland-Pfalz gab es am 31.12.2007 291 Ortsbezirke [4].
GOV-Objekttyp
164 - Ortsbezirk - {deu=Ortsbezirk}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Ortsbezirk,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686). (Stand Juni 2007)
- ↑ Webseite der Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt (14. Nov. 2009), daneben: Artikel Ortsbezirk (Frankfurt). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie., Artikel Stadtbezirk (Frankfurt). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie., Artikel Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl 1994, S. 153) (Stand Februar 2008)
- ↑ Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile in Rheinland-Pfalz, Stand 31.12.2007. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz