Ortsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Ortsbezirk''' ist in [[Hessen]] ein Teil einer Gemeinde oder Stadt, die eine eigene Vertretung besitzt.
Ein '''Ortsbezirk''' ist in [[Hessen]] ein Teil einer Gemeinde oder Stadt, die eine eigene Vertretung besitzt.
Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ''können'' in den [[Gemeinde|Gemeinden]] durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten ''Stadtverordnetenversammlung'' heißt) '''Ortsbezirke''' gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein ''Ortsbeirat'' einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch ''Stadtteile'' und ''Stadtbezirke'' geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke - Stand Nov. 2009)<ref>[http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3027&_ffmpar&#x5B;_id_inhalt&#x5D;=2456191 Webseite der Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt] (14. Nov. 2009), daneben: {{Vorlage:Wikipedia|Ortsbezirk_%28Frankfurt%29|Ortsbezirk (Frankfurt)}}, {{Vorlage:Wikipedia|Stadtbezirk_%28Frankfurt%29|Stadtbezirk (Frankfurt)}}, {{Vorlage:Wikipedia|Liste_der_Stadtteile_von_Frankfurt_am_Main|Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main}}</ref>.
Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ''können'' in den [[Gemeinde|Gemeinden]] durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten ''Stadtverordnetenversammlung'' heißt) '''Ortsbezirke''' gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein ''Ortsbeirat'' einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch ''Stadtteile'' und ''Stadtbezirke'' geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke - Stand Nov. 2009)<ref>[http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3027&_ffmpar&#x5B;_id_inhalt&#x5D;=2456191 Webseite der Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt] (14. Nov. 2009), daneben: {{Wikipedia-Link|Ortsbezirk_%28Frankfurt%29|Ortsbezirk (Frankfurt)}}, {{Wikipedia-Link|Stadtbezirk_%28Frankfurt%29|Stadtbezirk (Frankfurt)}}, {{Wikipedia-Link|Liste_der_Stadtteile_von_Frankfurt_am_Main|Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main}}</ref>.


====Rheinland-Pfalz====
====Rheinland-Pfalz====

Version vom 28. Oktober 2010, 13:36 Uhr

Der Begriff

Bundesrepublik Deutschland

Hessen

Ein Ortsbezirk ist in Hessen ein Teil einer Gemeinde oder Stadt, die eine eigene Vertretung besitzt. Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§ 81) können in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten Stadtverordnetenversammlung heißt) Ortsbezirke gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den Ortsbezirken auch Stadtteile und Stadtbezirke geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke - Stand Nov. 2009)[2].

Rheinland-Pfalz

Laut Gemeindeordnung des Landes[3] (§74) können Gemeinden ihr Gebiet in Ortsbezirke einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Dabei kann das gesamte Gemeindegebiet in Ortsbezirke eingeteilt werden. Ortsbezirke haben einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher. In Rheinland-Pfalz gab es am 31.12.2007 291 Ortsbezirke [4].

GOV-Objekttyp

164 - Ortsbezirk - {deu=Ortsbezirk}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Ortsbezirk,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686). (Stand Juni 2007)
  2. Webseite der Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt (14. Nov. 2009), daneben: Artikel Ortsbezirk (Frankfurt). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie., Artikel Stadtbezirk (Frankfurt). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie., Artikel Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl 1994, S. 153) (Stand Februar 2008)
  4. Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile in Rheinland-Pfalz, Stand 31.12.2007. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz