Mast (Landwirtschaft): Unterschied zwischen den Versionen
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fruchttragender Baum = Eiche oder Buche, bzw. das Recht | |||
Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen. | Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen. | ||
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Vor dem jährlichen Schweineauftrieb wurde durch die benannten [[Scherner]] und Beauftragten des Markenrichters der Fruchtanfall der Eichen- und Buchenbäme in der Mark bewertet und nach diesem Ergebnis das Verhältnis von Markenanteilen ([[Schar|Scharen]], [[War|Waren]], Echtwert|Echtword) zu den aufzutreibenden Schweinen festgelegt. | Vor dem jährlichen Schweineauftrieb wurde durch die benannten [[Scherner]] und Beauftragten des Markenrichters der Fruchtanfall der Eichen- und Buchenbäme in der Mark bewertet und nach diesem Ergebnis das Verhältnis von Markenanteilen ([[Schar|Scharen]], [[War|Waren]], Echtwert|Echtword) zu den aufzutreibenden Schweinen festgelegt. | ||
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[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]] | [[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]] |
Version vom 25. September 2010, 09:18 Uhr
Mast (Landwirtschaft) (ndd.) = reichliche Fütterung
Heute versteht man unter Mast ein Produktionsverfahren in der Tierhaltung, um Fleisch zu erzeugen, das nach der Schlachtung der menschlichen Ernährung dient.
===Historische Begriffe=== <ref>Bei der Wieden, B./Borgemeister, B.: Niedersächsisches Waldwörterbuch;Melle 1993>/ref> Mast, die:
- Waldweide der Schweine nach Einsetzen der Eicheln- und Bucheckernreife#Eicheln und Bucheckern zur Fettfütterung der Schweine
Mastbaum, der fruchttragender Baum = Eiche oder Buche, bzw. das Recht
Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen.
Vor dem jährlichen Schweineauftrieb wurde durch die benannten Scherner und Beauftragten des Markenrichters der Fruchtanfall der Eichen- und Buchenbäme in der Mark bewertet und nach diesem Ergebnis das Verhältnis von Markenanteilen (Scharen, Waren, Echtwert|Echtword) zu den aufzutreibenden Schweinen festgelegt.