Hausnotdurft: Unterschied zwischen den Versionen
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* »Hausnotdurft« ist das, was das Haus braucht oder dessen es bedarf, um die Not zu wenden (was für es notwendig ist, die »Notdurft« im Sinne von Existenzbedarf). | |||
* »Notdurft« und »Hausnotdurft« bezeichnen inhaltlich dasselbe, nur ist »Hausnotdurft« spezieller auf das Haus bezogen. | |||
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2010, 16:41 Uhr
Bedeutung
- »Hausnotdurft« ist das, was das Haus braucht oder dessen es bedarf, um die Not zu wenden (was für es notwendig ist, die »Notdurft« im Sinne von Existenzbedarf).
- »Notdurft« und »Hausnotdurft« bezeichnen inhaltlich dasselbe, nur ist »Hausnotdurft« spezieller auf das Haus bezogen.
Literatur
- Blickle, Renate; Hausnotdurft. Ein Fundamentalrecht in der altständischen Ordnung Bayerns. In: Birtsch, Günter (Hrsg.): Grund- und Freiheitsrechte von der ständischen zur spätbürgerlichen Gesellschaft. Göttingen 1987, 42-64.
- Schmidt, Heinrich Richard: "Nothurfft vnd Hußbruch" - Haus, Gemeinde und Sittenzucht im Reformiertentum. In: Holzem, Andreas; Weber, Ines (Hrsg.): Ehe - Familie - Verwandtschaft - Vergesellschaftung in Religion und sozialer Lebenswelt. Ferdinand Schöningh, Paderborn - München - Wien - Zürich, 2008; 301- 328.