Rentier: Unterschied zwischen den Versionen
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:Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man unter einem '''Rentner''' jemanden, der nach Beendigung seiner Berufstätigkeit von den Leistungen einer gesetzlichen oder/und privaten Versicherung seinen Lebensunterhalt bestreitet (Rente). | |||
:(fr.) ''rentiers de l'État'' = Staatsrentner<ref>MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.</ref> | |||
:'''Die Rente''', ... die Einkünfte, dasjenige, was einkommt, besonders von Grundstücken und Capitalien. ...<ref>ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087-1088; Zeno.org, online:25.10.2009.</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2010, 11:44 Uhr
- Bedeutung
- Ein Rentier ist bzw. war eine Person, die von ihren Kapitalerträgen lebt.
- Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man unter einem Rentner jemanden, der nach Beendigung seiner Berufstätigkeit von den Leistungen einer gesetzlichen oder/und privaten Versicherung seinen Lebensunterhalt bestreitet (Rente).
- (fr.) rentiers de l'État = Staatsrentner[1]
- Die Rente, ... die Einkünfte, dasjenige, was einkommt, besonders von Grundstücken und Capitalien. ...[2]
- Quelle(n)