Arbiträr: Unterschied zwischen den Versionen
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arbiträr = nach (freiem - billigen - richterlichem) Ermessen - nach Billigkeit - bestimmen - festsetzen; schätzen, überschlagen.“ Nützliches Handlungs Wörter Buch von 1768” des Westfälischen Archivamtes | arbiträr = nach (freiem - billigen - richterlichem) Ermessen - nach Billigkeit - bestimmen - festsetzen; schätzen, überschlagen.“ Nützliches Handlungs Wörter Buch von 1768” des Westfälischen Archivamtes | ||
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Aktuelle Version vom 23. August 2005, 17:27 Uhr
arbiträr = schätzen
arbiträr = nach (freiem - billigen - richterlichem) Ermessen - nach Billigkeit - bestimmen - festsetzen; schätzen, überschlagen.“ Nützliches Handlungs Wörter Buch von 1768” des Westfälischen Archivamtes