Diskussion:Computergenealogie/2010/04: Unterschied zwischen den Versionen
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:So ganz einfach ist das nicht. Bei den Familienanzeigen, Adressbüchern, Grabsteinen etc. wissen wir sicher, dass es sich um veröffentlichte Daten handelt. Daher ist es dort nicht weiter problematisch, die Daten zu verwenden. Da bei Gedbas die private Sammlungen eingereicht werden, bei denen wir die Quelle der Daten nicht kennen, wissen wir nicht, ob es sich um bereits veröffentlichte oder um datenschutzrechtlich problematische Daten handelt. Für die eigentliche Veröffentlichung können wir zwar als Teledienstleister nicht belangt werden, wir müssen jedoch nach Bekanntwerden eines Verstoßes reagieren und die Daten entfernen. Aufgrund der stark angestiegenen Zahl von Beschwerden haben wir nicht genug Personal dafür und haben uns daher im Vorstand für diesen Weg entschieden. --[[Benutzer:Jzedlitz|Jzedlitz]] 20:23, 27. Apr. 2010 (CEST) |
Version vom 27. April 2010, 18:23 Uhr
Für den Beitrag von Jesper Zedlitz gilt wohl das alte Sprichwort "Die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut."
Für Gedbas wird ein "Datenschutzalgorithmus" erfunden und beschrieben, der dem Inhalt der vereinseigenen Datenbanken widerspricht. Damit werden z. B. personenbezogene Daten, die in der Datenbank "Familienanzeigen" veröffentlicht sind, in der Datenbank "Gedbas" den Nutzern vorenthalten.
Jeder kann sich überzeugen, dass in "Familienanzeigen" z. B. auch Geburten aus den 2000er Jahren enthalten sind. Außerdem gibt es dort jede Menge Hinweise zu Verwandten (Eltern, Großeltern, usw.) aus denen sich Familientafeln erstellen lassen.
Ahnealoge
PS: Wie erfolgt hier eine Unterschrift? In der Bearbeitungshilfe habe ich nichts gefunden. --Ahnealoge 16:12, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Die Unterschrift habe ich ergänzt.
- So ganz einfach ist das nicht. Bei den Familienanzeigen, Adressbüchern, Grabsteinen etc. wissen wir sicher, dass es sich um veröffentlichte Daten handelt. Daher ist es dort nicht weiter problematisch, die Daten zu verwenden. Da bei Gedbas die private Sammlungen eingereicht werden, bei denen wir die Quelle der Daten nicht kennen, wissen wir nicht, ob es sich um bereits veröffentlichte oder um datenschutzrechtlich problematische Daten handelt. Für die eigentliche Veröffentlichung können wir zwar als Teledienstleister nicht belangt werden, wir müssen jedoch nach Bekanntwerden eines Verstoßes reagieren und die Daten entfernen. Aufgrund der stark angestiegenen Zahl von Beschwerden haben wir nicht genug Personal dafür und haben uns daher im Vorstand für diesen Weg entschieden. --Jzedlitz 20:23, 27. Apr. 2010 (CEST)