Pfründner: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. April 2010, 13:22 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung:
- Nutznießer einer Pfründe (Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt),
- ein im Ausgeding lebender Bauer, der den Hof gegen eine Unterhaltsverpflichtung dem Sohn übergeben hat.
- In Österreich auch für Pensionist / Rentner /Rentier.