Pfründner: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Neuanlage)
 
(ergänzt)
 
Zeile 5: Zeile 5:
*Nutznießer einer Pfründe (Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt),
*Nutznießer einer Pfründe (Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt),
*ein im Ausgeding lebender Bauer, der den Hof gegen eine Unterhaltsverpflichtung dem Sohn übergeben hat.
*ein im Ausgeding lebender Bauer, der den Hof gegen eine Unterhaltsverpflichtung dem Sohn übergeben hat.
*In Österreich auch für Pensionist / Rentner /[[Rentier]].




[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 14. April 2010, 13:22 Uhr

Berufsbezeichnung


Bedeutung:

  • Nutznießer einer Pfründe (Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt),
  • ein im Ausgeding lebender Bauer, der den Hof gegen eine Unterhaltsverpflichtung dem Sohn übergeben hat.
  • In Österreich auch für Pensionist / Rentner /Rentier.