Klein Schöppenstedt Nr. 10: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem Hinrich Wichmann den väterlichen Hof überschrieben erhalten hatte, heiratete er 1610 Anna Wefeling vom [[Klein Schöppenstedt Nr. 15| Ackerhof Nr. 15]]. Die erhalten gebliebene Ehestiftung vom 10. Juni 1610 enthält nähere Bestimmungen:
Nachdem Hinrich Wichmann den väterlichen Hof überschrieben erhalten hatte, heiratete er 1610 Anna Wefeling vom [[Klein Schöppenstedt Nr. 15| Ackerhof Nr. 15]]. Die erhalten gebliebene Ehestiftung vom 10. Juni 1610 enthält nähere Bestimmungen:


''Im Namen der heiligen ungetheilten Dreifaltigkeit ist eine christliche ehestifftung mit gutem fürwißen und bewilligung des Erwürdigen In Gott Andechtigen und Hochachtbaren Hern Petri Abten des Closters Riddageshausen, alß gericht und gutsherren, verhandelt und benamet worden zwischen Hinrichen Wichmans und Annen Wefeling, Hinrichen Wefeling eheliche Tochter, beide zu Kleinen Scheppensted wonhaftig, dero gestalt, das Hinrich Wichman Annen Wefeling zur ehe begeren und haben wolle, und hatt Hinrich Wefeling seiner Tochter mit zugeben verheißen, wie folget: An Gelde 60 R. Braunsch. Wehrung, An Korn 8 ½ Morgen, alß 5 Morgen Rogken, 2 Morgen Habern, 1 Morgen gersten, 1 Vorling Weizen. An Viehe, 1 Pferd, 2 Kühe, 1 Rind, 2 Magerschweine, 1 veist schwein, wen es im Holze vett wird, 2 Speckseiten, Kisten, Kasten gerethe und Bettgewand nach ihren stande, dazu die unkost der halben verlobnus und Hochzeit abtragen. Dagegen wil Hinrich Wichman seine Braut in sein Haus und Hoff nehmen allen Zubehorigen im Holze und felde nichts ausbescheiden. Weil auch Zwehen brüder Bartold und Hans vorhanden, soll es mit ihnen nach dem vordracht so unter ihnen auffgerichtet ist, verhalten werden. Weile auch Bartolt sein Lebtage darin gearbeitet, soll er solange er unbefreiet bleibet, einen Apfel und Birnbaum Jerlich zugenießen haben. Die beiden Schwester aber sollen, nach dem sie sich mit guten Leuten befreien werden aus dem Hause ausgesteuert werden. Der selbe halben ist abgeredet worden, das einer des andern erbe sein soll, es trage sich zu, wie es Gott uber sie verhengen würde. Wen aber Hinrich ohne erben mit Tode abgehen würde, soll sie ihr Lebetage in hause bleiben auch Macht haben, darinnen wiederumb sich zu befreien. Aber nach ihrem Tode soll es wieder an die Wichmans Nahesten freunden fallen, doch das die Kinder in der andern ehe gezeuget ehrlich ausgestatet werden. Das diß also, wie obestehet, verhandelt, bezeugen diese nachfolgende Zeugen alß sonderlich dazu gefürdert, alß auf des Bräutigams seiten Jacob Kniggen von Querum, Hans Gercken vom Ziegelhoffe, Gevert Wichman von Scheppensted, Hinrich Wichman der Bräutigam, Bartolt und Hans Wichman, des Bräutigams brüder, Auff der Brautseiten Johan Klingeman pastor, Hinrich Wefeling der Braut Vater, Hinrich Eilers, Cord Twalkemeyer, Hinrich Achils, Herman und Hinrich Wefeling, der Braut brüder, alle zu Scheppensted wonhaftig.''
''Im Namen der heiligen ungetheilten Dreifaltigkeit ist eine christliche ehestifftung mit gutem fürwißen und bewilligung des Erwürdigen In Gott Andechtigen und Hochachtbaren Hern Petri Abten des Closters Riddageshausen, alß gericht und gutsherren, verhandelt und benamet worden zwischen Hinrichen Wichmans und Annen Wefeling, Hinrichen Wefeling eheliche Tochter, beide zu Kleinen Scheppensted wonhaftig, dero gestalt, das Hinrich Wichman Annen Wefeling zur ehe begeren und haben wolle, und hatt Hinrich Wefeling seiner Tochter mit zugeben verheißen, wie folget: An Gelde 60 R. Braunsch. Wehrung, An Korn 8 ½ Morgen, alß 5 Morgen Rogken, 2 Morgen Habern, 1 Morgen gersten, 1 Vorling Weizen. An Viehe, 1 Pferd, 2 Kühe, 1 Rind, 2 Magerschweine, 1 veist schwein, wen es im Holze vett wird, 2 Speckseiten, Kisten, Kasten gerethe und Bettgewand nach ihren stande, dazu die unkost der halben verlobnus und Hochzeit abtragen. Dagegen wil Hinrich Wichman seine Braut in sein Haus und Hoff nehmen allen Zubehorigen im Holze und felde nichts ausbescheiden. Weil auch Zwehen brüder Bartold und Hans vorhanden, soll es mit ihnen nach dem vordracht so unter ihnen auffgerichtet ist, verhalten werden. Weile auch Bartolt sein Lebtage darin gearbeitet, soll er solange er unbefreiet bleibet, einen Apfel und Birnbaum jerlich zugenießen haben. Die beiden Schwester aber sollen, nach dem sie sich mit guten Leuten befreien werden aus dem Hause ausgesteuert werden. Der selbe halben ist abgeredet worden, das einer des andern erbe sein soll, es trage sich zu, wie es Gott uber sie verhengen würde. Wen aber Hinrich ohne erben mit Tode abgehen würde, soll sie ihr Lebetage in hause bleiben auch Macht haben, darinnen wiederumb sich zu befreien. Aber nach ihrem Tode soll es wieder an die Wichmans Nahesten freunden fallen, doch das die Kinder in der andern ehe gezeuget ehrlich ausgestatet werden. Das diß also, wie obestehet, verhandelt, bezeugen diese nachfolgende Zeugen alß sonderlich dazu gefürdert, alß auf des Bräutigams seiten Jacob Kniggen von Querum, Hans Gercken vom Ziegelhoffe, Gevert Wichman von Scheppensted, Hinrich Wichman der Bräutigam, Bartolt und Hans Wichman, des Bräutigams brüder, Auff der Brautseiten Johan Klingeman pastor, Hinrich Wefeling der Braut Vater, Hinrich Eilers, Cord Twalkemeyer, Hinrich Achils, Herman und Hinrich Wefeling, der Braut brüder, alle zu Scheppensted wonhaftig.''


''Actum zu Münnich Scheppensted, dominica prima post Trinitatis, welcher war der 10 tag Junij Anno nach Christi geburt 1610.''
''Actum zu Münnich Scheppensted, dominica prima post Trinitatis, welcher war der 10 tag Junij Anno nach Christi geburt 1610.''

Version vom 15. März 2010, 21:53 Uhr

Kothof
Im Altdorf 6.jpg
Im Altdorf 6
Brandversicherungsnummer: Nr. ass. 10
erste Erwähnung: 1539
Lage: Karte

erste Erwähnung 1539

Dieser Hof wird erstmals indirekt im Summar des Landvolks des Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539 erwähnt, in dem von 14 Männern[1] die Rede ist.

Curdt Wichmann 1564

Der erste nachweisbare Hofbesitzer erscheint aber erst im Scheffelschatzregister von 1564:

Curdt Gerckenn Hadt 1 Hueffe Lands vom closter Rittershausen, zinst
15 g.
Jdem zinst vom Hauße
10 g.
Jdem zinst von 2 Hopffenn gartenn dem Herrenn
15 g.
Jdem zinst Noch von Einer Wischenn dem Herren
15 g.

Curdt Wichmann, gen. Gercken, war ein Bruder von Gevert Wichmann vom Kothof Nr. 19. Die Familie Wichmann nannte sich bis ins 17. Jahrhundert Gercken, wohl nach ihrem vermuteten Urahn Gercke Wichmann. Der gleiche Fall liegt nachweislich bei der Familie Gercken vom Neuenhof vor, die sich auch bis ins 17. Jahrhundert Ebbers nach ihrem Stammvater Ebbert Gercken nannte.

Curdt Wichmann jun. um 1570

Bald darauf folgte der Sohn Curdt Wichmann (Gercken). Er ließ 1570 ein Kind taufen, war also bereits verheiratet und wohl auch Besitzer. Er ist als Curdt Gercken auch noch im Erbregister von 1605 verzeichnet. Kurz danach muß er gestorben sein, denn am 22. Februar 1608 wurde ein Erbauseinderausetzungsvertrag seiner fünf Kinder mit folgendem Wortlaut aufgesetzt:

Im Nahmen der Heiligen Dreifaltigkeit ist eine gütliche verdracht geschehen zwischen Bartholden, Hans, und Hinrich Wichman gebrüderen, Alß Curt Wichmans, s. Kothsassen zu Münch-Schoppenstedt hinterlaßene Erben, derogestalt das Bartold und Hans Wichman Ihren Jüngsten Bruder Heinrichen, mit Consens, rath und bewilligung des Erwürdigen, In Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Petri Abten des Closters Riddageshausen als gerichts und gutshern, Haus und Hof mit allem Zugehörigen übergeben haben, Und will nun Heinrich Wichman seinen brüdern, wen sie in Ehestand geraten werden, einem Jeglichen geben, wie folget: 30 R. Braunschw. wehrung, eine Kuh, ein Rindt, zwei schweine auf der Deele, eine Speckseide, ein fett schwein, wen im Holtze fett wirt, Ein Scheffel Rocken, und ein förling Habern, Auch einem Jeden Zur Hochzeit drithalb Faß Bier, und Essen so viel dazu nötig sein wirt, weiter auch noch zwo Schwestern Catharina vnd Margareta vorhanden sein, So hatt Hinrich gelobet, dieselbige Ehrlich außzusteuern, nach dem sie sich mit guten leuten befraünden werden, Wann aber ein Bruder, Schwester oder mehr sich nicht befreien würde, oder sonst Schaden, (welches der frome Gott in gnaden wolt abwenden) bekomen, so soll dißes alles gut oder Erbschaft bei dem Hofe bleiben, und er oder sie sollen im Hause arbeiten und ihre lebtage darin mit Nothdürftigen essen und drinken und Kleider versorget werden. Dies haben sie steif und vest zuhalten einer dem andern zugesaget, in beiwesend, alß Zeügen darzu berufen, Hansen Wichman Vogt, Curt Scholckemeiers, Heinrich Scholckemeiers, Gevert Wichmans und Friedrichen Kraken Opferman alle wonhaftig zu Münch Schoppenstedt, vnd ist dieses zu mehrer nachrichtung ins Closters protokol verzeichnet.

Geschehen den 22 Februarii Ao 1608

Hinrich Wichmann 1608

Nachdem Hinrich Wichmann den väterlichen Hof überschrieben erhalten hatte, heiratete er 1610 Anna Wefeling vom Ackerhof Nr. 15. Die erhalten gebliebene Ehestiftung vom 10. Juni 1610 enthält nähere Bestimmungen:

Im Namen der heiligen ungetheilten Dreifaltigkeit ist eine christliche ehestifftung mit gutem fürwißen und bewilligung des Erwürdigen In Gott Andechtigen und Hochachtbaren Hern Petri Abten des Closters Riddageshausen, alß gericht und gutsherren, verhandelt und benamet worden zwischen Hinrichen Wichmans und Annen Wefeling, Hinrichen Wefeling eheliche Tochter, beide zu Kleinen Scheppensted wonhaftig, dero gestalt, das Hinrich Wichman Annen Wefeling zur ehe begeren und haben wolle, und hatt Hinrich Wefeling seiner Tochter mit zugeben verheißen, wie folget: An Gelde 60 R. Braunsch. Wehrung, An Korn 8 ½ Morgen, alß 5 Morgen Rogken, 2 Morgen Habern, 1 Morgen gersten, 1 Vorling Weizen. An Viehe, 1 Pferd, 2 Kühe, 1 Rind, 2 Magerschweine, 1 veist schwein, wen es im Holze vett wird, 2 Speckseiten, Kisten, Kasten gerethe und Bettgewand nach ihren stande, dazu die unkost der halben verlobnus und Hochzeit abtragen. Dagegen wil Hinrich Wichman seine Braut in sein Haus und Hoff nehmen allen Zubehorigen im Holze und felde nichts ausbescheiden. Weil auch Zwehen brüder Bartold und Hans vorhanden, soll es mit ihnen nach dem vordracht so unter ihnen auffgerichtet ist, verhalten werden. Weile auch Bartolt sein Lebtage darin gearbeitet, soll er solange er unbefreiet bleibet, einen Apfel und Birnbaum jerlich zugenießen haben. Die beiden Schwester aber sollen, nach dem sie sich mit guten Leuten befreien werden aus dem Hause ausgesteuert werden. Der selbe halben ist abgeredet worden, das einer des andern erbe sein soll, es trage sich zu, wie es Gott uber sie verhengen würde. Wen aber Hinrich ohne erben mit Tode abgehen würde, soll sie ihr Lebetage in hause bleiben auch Macht haben, darinnen wiederumb sich zu befreien. Aber nach ihrem Tode soll es wieder an die Wichmans Nahesten freunden fallen, doch das die Kinder in der andern ehe gezeuget ehrlich ausgestatet werden. Das diß also, wie obestehet, verhandelt, bezeugen diese nachfolgende Zeugen alß sonderlich dazu gefürdert, alß auf des Bräutigams seiten Jacob Kniggen von Querum, Hans Gercken vom Ziegelhoffe, Gevert Wichman von Scheppensted, Hinrich Wichman der Bräutigam, Bartolt und Hans Wichman, des Bräutigams brüder, Auff der Brautseiten Johan Klingeman pastor, Hinrich Wefeling der Braut Vater, Hinrich Eilers, Cord Twalkemeyer, Hinrich Achils, Herman und Hinrich Wefeling, der Braut brüder, alle zu Scheppensted wonhaftig.

Actum zu Münnich Scheppensted, dominica prima post Trinitatis, welcher war der 10 tag Junij Anno nach Christi geburt 1610.

Martha Reinke 1935

Maße und Abkürzungen

1 Hufe = ca. 24 Morgen
1 Morgen = 120 Ruthen = ¼ Hektar
1 Scheffel (slll) = 10 Himten (h) = ca. 250 kg
1 Reichstaler (R) = 24 Groschen (g)
1 Groschen (g) = 12 Pfennige (₰)
1 ß nie/oldt = 1 neuer/alter Schilling

Literatur

  • Georg Hermann Müller: Das Lehns- und Landesaufgebot unter Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, Hannover und Leipzig, Hahn'sche Buchhandlung, 1905 (darin: Summar des Landvolks im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539)

Quellen

  • Schepffelschatz Register beschriebenn alhir im Ampt Wülffenbuttel heute mandags nach matei apostoli anngefangenn vnnd in genommenn aüf omnium sanctorum vberantwortedt anno domini 1564 (NStWF 24 Alt 6)
  • Kirchenbuch des Klosters Riddagshausen 1569 - 1572, darin auch Einträge zu Klein Schöppenstedt (NStWF 1 Kb 946)
  • Kirchenbuch von Klein Schöppenstedt 1652 - 1660 (NStWF 1 Kb 957/958)
  • Kirchenbücher von Mascherode 1652 - 1814 (NStWF 1 Kb 862-865)
  • Liste der Erbhofbauern des Ortes Kl. Schöppenstedt um 1935 (NStWF 160 N 62)

Weblinks

Fußnoten

  1. Gemeint sind wohl 4 Ackerleute und 10 Köter.


unbekannt.png Kloster Riddagshausen

Riddagshausen (Neuhof) | Gliesmarode | Querum | Klein Schöppenstedt | Schöppenstedter Turm | Mascherode