Herrlichkeit Heessen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gerichtsbezirk==
==Einleitung==
 
Ein vorliegendes Inventar vom Jahre 1400 führt als Bestandteile dieser Herrlichkeit auf:
 
* Das Amt oder Gericht Heessen nebst seinem [[Beifang]], erstreckt sich über [[Heessen]] und [[Ostrick]] (gegenwärtig Gestrick genannt) und richtet über Hals und Hände.
==Gericht==
* Jagd- und Fischereigerechtigkeit.
 
* Markenherrlichkeit und die daraus fliessende Hude- und Weidegerechtigkeit.
 
* Waldungen, Büsche und Gehölze.
===Richter===
* Die Mühle.
 
* Zum Oberhofe gehörige 10 Unterhöfe und 21 Kotten.
 
* Die von den hofhörigen Gerichtseingesessenen und Eigenbehörigen zu leistenden "[[praestanda]]".
===Schöffen===
* Das [[Haus Heessen|Haus oder die Burg Heessen]] mit seinen Ländereien, Wiesen und Weiden.<br/>
 
Diese ganze Besitzung bildete einen complexum genericum et universitatem bonorum juriumque cum mero et mixto imperio oder [[Herrlichkeit]] genannt.
 
==Berufungsinstanz==
 
 
==Besitzer==
 
 
==Geschichte==
 
 
==Urteile==


==Archiv==
==Archiv==
* Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Gerichte des Alten Reiches, Reichskammergericht (RKG)
* Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Gerichte des Alten Reiches, Reichskammergericht (RKG)
   
   
==Bibliografie==
==Bibliografie==


[[Kategorie:Gericht im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Gericht im Fürstbistum Münster]]

Version vom 28. Januar 2010, 15:27 Uhr

Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Gericht im Fürstbistum Münster > Herrlichkeit Heessen

Einleitung

Ein vorliegendes Inventar vom Jahre 1400 führt als Bestandteile dieser Herrlichkeit auf:

  • Das Amt oder Gericht Heessen nebst seinem Beifang, erstreckt sich über Heessen und Ostrick (gegenwärtig Gestrick genannt) und richtet über Hals und Hände.
  • Jagd- und Fischereigerechtigkeit.
  • Markenherrlichkeit und die daraus fliessende Hude- und Weidegerechtigkeit.
  • Waldungen, Büsche und Gehölze.
  • Die Mühle.
  • Zum Oberhofe gehörige 10 Unterhöfe und 21 Kotten.
  • Die von den hofhörigen Gerichtseingesessenen und Eigenbehörigen zu leistenden "praestanda".
  • Das Haus oder die Burg Heessen mit seinen Ländereien, Wiesen und Weiden.

Diese ganze Besitzung bildete einen complexum genericum et universitatem bonorum juriumque cum mero et mixto imperio oder Herrlichkeit genannt.

Archiv

  • Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Gerichte des Alten Reiches, Reichskammergericht (RKG)

Bibliografie