Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/0007: Unterschied zwischen den Versionen

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2. die Übermittlung Höchster Befehle in Sachen der Staatsverwaltung
2. die Übermittlung Höchster Befehle in Sachen der Staatsverwaltung
sowie die Ernennung zu Ober-Hof- und Hofchargen;
sowie die Ernennung zu Ober-Hof- und Hofschargen;


3. die Entwerfung Höchster Handschreiben;
3. die Entwerfung Höchster Handschreiben;


4. die Geschäfte der Ordenskanzlei.
4. die Geschäfte der Ordenskanzlei.

Version vom 27. Januar 2010, 19:29 Uhr

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Großherzogliches Geheimes Kabinett.

Daselbe besorgt:

1. die Erledigung aller an seine Königliche Hoheit den Großherzog unmittelbar gerichteten Vorstellungen, Beschwerden, Gesuche und sonstigen Eingaben, soweit dieselben nicht zum Geschäftskreise von Hofstellen gehören und nicht reine Unterstüzungssachen sind;

2. die Übermittlung Höchster Befehle in Sachen der Staatsverwaltung sowie die Ernennung zu Ober-Hof- und Hofschargen;

3. die Entwerfung Höchster Handschreiben;

4. die Geschäfte der Ordenskanzlei.