Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/0007: Unterschied zwischen den Versionen
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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910) | |
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Großherzogliches Geheimes Kabinett.
Daselbe besorgt:
1. die Erledigung aller an seine Königliche Hoheit den Großherzog unmittelbar gerichteten Vorstellungen, Beschwerden, Gesuche und sonstigen Eingaben, soweit dieselben nicht zum Geschäftskreise von Hofstellen gehören und nicht reine Unterstüzungssachen sind;
2. die Übermittlung Höchster Befehle in Sachen der Staatsverwaltung sowie die Ernennung zu Ober-Hof- und Hofchargen;
3. die Entwerfung Höchster Handschreiben;
4. die Geschäfte der Ordenskanzlei.