Platjenwerbe Nr. 1: Unterschied zwischen den Versionen
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Bild:1873 Seefahrtsbuch Joh. Bruns S. 8.jpg|<center>Reise Juli 1873</center> | Bild:1873 Seefahrtsbuch Joh. Bruns S. 8.jpg|<center>Reise Juli 1873</center> | ||
Bild:.jpg| | Bild:1873 Seefahrtsbuch Joh. Bruns S. 9.jpg|<center>Letzte Reise Juni 1874</center> | ||
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Version vom 21. Dezember 2009, 19:03 Uhr
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Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe
Einleitung
Platjenwerbe Nr. 1, Hof in Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Adresse: Schulstraße Nr.1
Geschichte des Hofes
Allgemein
In den handschriftlichen Aufzeichnungen von Arnold Bruns, geb.1875, aus dem Jahre 1945 sind Hinweise zum frühzeitlichen Wirken der Bruns in Stubben und zu der Hofstelle 1 in Platjenwerbe zu finden. Es wird angenommen, daß die ersten Bruns bereits 1640 „in die Erde gegraben“, d.h., das Land urbar gemacht haben. Arnold Bruns schreibt, daß die frühere Stelle von Christof Jachens, 1/3 Hof in Stubben, wahrscheinlich bereits um 1668 von Berendt Bruns, geb. um 1639 besiedelt wurde. Abgeleitet wird dies von den benannten Taufzeugen bei den Geburten seiner Kinder, die üblicherweise immer von den Nachbarn kamen. Er hält es aber auch für denkbar, daß die heutige Stelle früher einmal zu Stubben gehört haben könnte.
Nach mündlicher Überlieferung kann der vorherige Bau eines Wohnhauses – ggf. eine Erneuerung – auf der Stelle, wo sich heute der Apfelgarten befindet, etwa 25 m hinter dem jetzigen Gebäude, erfolgt sein. Der Stirnbalken – noch einige Zeit auf dem Speicher aufbewahrt gewesen – soll diese Jahreszahl 1782 und die weiteren Angaben aufgewiesen haben: „Baufrau Witwe Anna Bruns, geb. Lürssen, Baumeister J.H. Kühlken“.
In einer Beschreibung der Gebäude von Platjenwerbe werden für diese Stelle aufgeführt:
- 1826 - ein Wohnhaus 41x35 Fuß, eine Scheune 16x14 Fuß, ein Speicher 24x20 Fuß
- 1868 - ein Wohnhaus 50x40 Fuß, eine Scheune 16x14 Fuß, ein Speicher 20,5x17,5 Fuß
Ritterschaftliches Archiv, Akten Nr.508 (8)
Im 19. Jahrhundert sind Männer des Stammes Bruns von dieser Hofstelle mit Schiffbau und Seefahrt verbunden gewesen. Es waren die Tätigkeitsfelder, auf denen gutes Geld zu verdienen war. Der Ertrag aus der kleinen Landwirtschaft konnte die zahlreiche Familie nicht ernähren. So ging bereits Johann Berend Bruns, geb. 1764, zu einer Schiffbauwerft. Sein Zwillingsbruder Martin ist als Seefahrer 1782 auf der Fahrt nach Westindien verschollen. Arend Bruns, Meisters Knecht – die rechte Hand des Inhabers – auf der Segelschiff-Werft Lange in Vegesack, ermöglichte die Ablösung der Meierstelle, den Zukauf von Land und trug auch zum Bau des neuen Hauses 1867 bei. Sein Sohn Johann Berendt, der spätere Stelleinhaber, verließ bereits nach der Konfirmation das Elternhaus, um als Junge an Bord und den langen Lauf der seemännischen Ausbildung zum Schiffszimmermann zu gehen. Auch dessen Sohn Johann, geb. 1880, strebte eine seemännische Laufbahn an und bereiste nach Abschluß der Seemaschinisten-Schule in Bremen auf Dampfern die Weltmeere bis zum Ausbruch des I. Weltkrieges.
Der seemännische Werdegang und die dokumentierten Reisen des Johann Berendt lassen uns heute nur erahnen, mit welchen Eindrücken nach den Erlebnissen auf Fahrten in die Welt diese Seeleute – es waren viele aus fast allen Hofstellen im Dorf – in die kleine, abgelegene Dorfschaft zurückkamen. Wilde Geschichten wurden mündlich überliefert, wie ein Überfall chinesischer Piraten auf das Schiff, bei dessen erfolgreicher Abwehr mehrere Köpfe durch Hiebe mit der Breitaxt des Zimmermanns rollten.
1874 blieb Johann Berend an Land, eröffnete ein kleines Ladengeschäft und eine Gastwirtschaft. Das Geschäft wurde ganz einfach und behelfsmäßig angefangen und nach und nach neben Lebensmitteln (Kolonialwaren), Kurzwaren, Wollwaren, Eisenwaren, Futterartikel und alles Mögliche geführt, wozu auf dem Lande Bedarf bestand. Aus dem erhalten gebliebenen Einname- und Ausgabenbuch von 1876-1889 können wir den Geschäftsverlauf, Angaben zu Lieferanten und zu speziellen Ausgaben, wie Steuern, Grafgeld, Schulgeld usw. entnehmen.
Arnold Bruns senior führte wie sein Vater Johann Berend das Kolonialwarengeschäft und trieb darüberhinaus Handel mit vielen Dingen des täglichen Bedarfs. Aus dem von 1894-1913 geführten Hauptbuch können wir das ganze Sortiment dieses Geschäftes, die Preise und die Kunden ersehen. Dieses ganz besondere Dokument wird in einer gesonderten Auswertung vorgestellt werden.
Aus Aufzeichnungen von Willy Rödenbeck, geboren 1915 in Platjenwerbe Nr. 19, ist zur Person von Arnold Bruns senior u.a. zu entnehmen: Arnold Bruns, ein stattlicher, großer Mann, kerzengerade und mit mehr Geist ausgestattet als normal üblich, hatte viel Einfluß im Dorf, man hörte auf ihn, er war eine Respektsperson. Er wurde Hauptmann der in den 20-ger Jahren gegründeten Feuerwehr. Bei der Artillerie gedient, sorgte er auch hier für Ordnung in der Wehr. Als Zeichen seiner Würde trug er ein Steigerbeil aus Silber. Alle vier Wochen im Sommer wurde die Wehr nach Feierabend zusammengeblasen, durch Jan Bruns, seinen Sohn, mit dem Tutehorn auf dem Fahrrad. Scharfe Kommandos ertönten und die Spritze mit Handbetrieb wurde aus dem Schuppen geholt. Das alles spielte sich auf Seedorfs Weide, zwischen Oehlschläger und Seedorfs Haus vor dem Stall ab. (Dieser Stall, links von Seedorfs Haus an der Schulstraße, ist heute noch vorhanden.)
Chronologische Dokumentation
1789 (Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe): 14. Johann Behrend Brun
1812 Abgleich und Erneuerung eines bestehenden Meiervertrages wegen Wechsels der Gutsherrschaft für den Guthsmeier Johann Berend Bruns zu Platjenwerbe Nro 19. Meiergefälle:
- An Zins zwei Thaler vierundzwanzig Groten
- Für Befriedigung des Hofes einen Groten
- Ein Rauchhun in natura oder wenn solches nicht begehrt wird sechs Groten
alles in Cassenmünze
Der in Person erschienene Guthsmeier Johann Berend Bruns zu Platjenwerbe Nro 19, Commune Lesum wohnhaft, erkannte die Richtigkeit der Guthsherrlichen Angabe seiner jährlich zu leistenden Meiergefälle an und erklärte daß bei seiner Meierstelle folgende Grundstücke gehörten:
- Ein Garten einen Viertel Einsaat groß von Arend Meyer ins Osten und der Dorf Gemeinheit ins Süd-westen und Norden begränzt.
Vorgelesen genehmigt und unterzeichnet
1820-1846 Im Verzeichnis der Gemeinheitsberechtigten Eingessenen der Dorfschaft Platjenwerbe wird unter der Ordnungs-Nr. 19 Johann Behrend, jetzt Ahrend Bruns aufgeführt. In einer weiteren späteren Aufstellung von Interessenten am Teilungsprozeß finden wir unter der Ordnungs-Nr. 19 Johann Hinrich Bruns.
In den Abfindungstabellen ist vermerkt, was jeder Interessent wirklich aus der Gemeinheitsteilung erhalten hat. Unter der Ordnungsnummer 19 sind für Johann Behrend, jetzt Arend Bruns, für dessen Schullenstich die folgenden Parzellen mit Charten-Nr. vergeben:
- 1. Der Anschuß bei dem Hause - 018
- 2. Im sogenannten Holze an der Aue und dem Glindberge - 135
- 3. Auf dem Vorbrennen - 192
- 4. Nördlich vom kleinen Ostermoore - 236
1836 Im Meiervertrag vom 10. August 1836 – Übergabe der Meierstelle von Joh. Berend Bruns an dessen Sohn Arend Bruns nach angesetztem Weinkauf von 2 Reichstalern und 48 Grote.
Meierabgaben:
- An Zins 2 Thaler 24 Grote
- Für Befriedigung des Hofes 9 Grote
- Ein Rauchhuhn in natura zu liefern, oder wenn solches nicht verlangt wird 6 Grote
Summa 2 Thaler 39 Grote
- Außerdem einen Erndtetag zu leisten.
Diese Meyerstelle besteht aus einem Hausplatz und Gartenland, ein Viertel Saat groß, an Arend Meyer Ost und der Dorfsgemeinheit Süd und West und Norden begräntzt, und werden die umstehend dafür verzeichneten Leistungen, so wie der zu leistende Erndtetag als richtig anerkannt.
1852 Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 20 vom 3. Dezember 1852, aufgenommen von Baumeister Hermann Kühlken aus Platjenwerbe:
- Tagelöhner Arend Bruns (45), Ehefrau Gesche (54), Tochter Gesine (20), Sohn Seefahrer Johann (16), Tochter Trina (13) und Tochter Metta (11).
1864 Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 1 vom 3. Dezember 1864, aufgenommen von dem Vorsteher Hinrich Seiden aus Platjenwerbe:
- Schiffszimmermann Arend Bruns (57), der Sohn Seefahrer Johann (27), Tochter Gesine (30) als Magd, Tochter Schneiderin Catharina (25) und Tochter Mettha (22).
Weiterhin sind unter dieser Stelle aufgeführt:
- Tagelöhner Heinrich Bröker (35), Ehefrau Metha (38), Sohn Hinrich (12), Sohn Arend (10), Sohn Carl (7), Tochter Adelheit (5) und Tochter Metha (2).
Diese Bewohner lebten wahrscheinlich im sogenannten Spieker am Rand des Bruns’schen Grundstückes. Dieser Bau ist auf der Karte von 1846 eingezeichnet. 1874/75 ist ein Spieker an anderer Stelle und in anderer Ausrichtung, an dem westlichen Rand des Hausplatzes kartiert. Dieser muß 1909 noch existiert haben. Nach dem Adreßbuch lebte dort ein Witwer Anton Oltmanngerdes.
1867 J. Berendt Bruns, der Seefahrer, und Betty Renken bauten mit finanzieller Unterstützung des Vaters Arend bereits vor ihrer Hochzeit 1867 das jetzt noch bestehende Haus an der Schulstraße. Das alte Haus lag etwa 25 m rückwärts im Apfelgarten, war unwohnlich geworden und wurde abgerissen.
Arend Bruns löst die Meierstelle mit einem Kapital von 92 Talern 22 Groten in bar aus. Bestätigung durch die Königliche Ablösungs-Kommission Blumenthal im Januar 1868.
1874/75 Bei der Grundsteuerveranlagung wird in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Platjenwerbe für Platjenwerbe Nr. 1 sind dem Seefahrer Johann Bruns folgende Flächen zugewiesen:
Blatt 1 Parzelle 16; Blatt 2 Parzellen 66, 67, 68, 69, 70, 71.
1896 Die Bäckerei wurde erbaut. Neben dem bereits bestehenden Geschäft mit Kolonialwaren begann Arnold Bruns mit der Herstellung von Backwaren und führte eine Wirtschaft mit Sommergarten. Die Bäckerei mußte dann, wegen kriegsbedingter Abwesenheit von Bruns im Felde, von 1916-1918 stilliegen.
1910 Auf Initiative von Arnold Bruns wurde eine öffentliche Fernsprechstelle eingerichtet, unterstützt durch die Gemeinde mit 20 Mark pro Jahr.
1942 Die Bäckerei Bruns wurde wegen der geforderten Brotlieferungen an den Arbeitsdienst und die Besatzung der Flak-Kaserne in Lesum (heute Friedehorst) als Rüstungsbetrieb eingestuft und erhielt zusätzlich Personal, das vom Kriegsdienst freigestellt war. Seit den ersten schweren Bombenangriffen auf Bremen war die Bäckerei zusätzlich verpflichtet, jederzeit mindestens 800 kg Brote auf Vorrat zu lagern, um die Bevölkerung der Stadt im Notfall versorgen zu können. Die Abholung und Verteilung übernahm die Wehrmacht.
Geschlechterfolge
Lürssen-Bruns
Anne Lürssen
* 1743 Platjenwerbe
+ 1784 Platjenwerbe
oo 1760 Lesum
Berendt Bruns
* 1734 Ihlpohl
+ 1781 Platjenwerbe
- Köthner in Platjenwerbe
Bruns-Meyer
Johann Berendt Bruns
* 1764 Platjenwerbe
+ 1836 Platjenwerbe
- Köthner in Platjenwerbe - Schiffszimmermann
- In einer Beschreibung der Gebäude von Platjenwerbe werden für diese Stelle aufgeführt:
- 1826 - ein Wohnhaus 41x35 Fuß, eine Scheune 16x14 Fuß, ein Speicher 24x20 Fuß (Ritterschaftliches Archiv, Akten Nr.508 (8))
oo 1787 Lesum
Gesche Margarethe Meyer
* 1767 Stubben
+ 1829 Platjenwerbe
Bruns-Mangels
Arend Bruns
* 1807 Platjenwerbe
+ 1886 Platjenwerbe
- Handköthner in Platjenwerbe - Schiffszimmermann - Meisters Knecht auf der Werft Lange in Vegesack. Ablösung der Stelle 1867
- In der Rolle zur Häusersteuer von Platjenwerbe wird von Arend Bruns ein Haus und ein "Nebenhaus" besteuert.
- (StA. Stade Rep.74 Nr. 938)
- 1868 - ein Wohnhaus 50x40 Fuß, eine Scheune 16x14 Fuß, ein Speicher 20,5x17,5 Fuß (Ritterschaftliches Archiv, Akten Nr.508 (8))
oo 1831 Lesum
Gesche Mangels
* 1801 Schönebeck
+ 1861 Platjenwerbe
Bruns-Renken
Johann Berendt Bruns
* 1836 Platjenwerbe
+ 1901 Platjenwerbe
- Seefahrer - Schiffszimmermann - Kolonialwarenhandel - Gastwirt
oo 1867 Lesum
Wilhelmine Betty Renken
* 1843 St. Magnus
+ 1935 Platjenwerbe
Bruns-Jäger-Seekamp
Arnold Bruns
* 1875 Platjenwerbe
+ 1952 Platjenwerbe
- Bäckermeister - Gastwirt
- Kolonialwarenhandel, Bäckerei und Gastwirtschaft
oo 1904 Lesum (I. Ehe)
Frieda Jäger
* 1880
+ 1919 Platjenwerbe
oo 1919 Lesum (II. Ehe)
Johanna Seekamp
* 1880 Hemelingen
Bruns-Obermeyer
Johann Bruns
* 1905 Platjenwerbe
+ 1963 Platjenwerbe
- Bäckermeister - Gastwirt
- Kolonialwarenhandel, Bäckerei und Gastwirtschaft
oo 1934 Lesum
Emilie Obermeyer
* 1908 Lesum
+ 1955 Platjenwerbe
- Standort für die nebenstehende Aufnahme ist der Schmiedeweg mit Blickrichtung Nord-Ost in die Stubbener-Straße. Links im Hintergrund ist die Hofstelle Platjenwerbe Nr. 39 von Wilhelm Buse sichtbar.
Bruns-Ahlert
Arnold Bruns
* Platjenwerbe
- Bäcker- und Konditormeister
- Bäckerei und Feinkostgeschäft
oo 1961
Luise Ahlert
* St. Magnus
- Hinter den beiden Fenstern auf der linken Frontseite war die Gaststube gelegen
Ergänzende Angaben
und
Ehevertrag zwischen Johann Berend Bruns und Wilhelmine Renken
- Uebergabe – Contract
- und
- Ehestiftung
- Uebergabe – Contract
- Zwischen dem Schiffszimmer-
- mann Arend Bruns in Plat-
- jenwerbe, als Uebergebenden,
- und seinem Sohn, dem Schiffs-
- zimmermann Johann Berend
- Bruns daselbst, als Annehmer,
- ist nachfolgender Uebergabe-Con-
- tract, und sodann zwischen dem
- Stellennehmer Johann Berend
- Bruns, als Bräutigam, und
- der Jungfrau Wilhelmine
- Renken, Tochter des Eberhard
- Renken in St. Magnus, als
- Braut, nachfolgende Ehestiftung
- verabredet und abgeschlossen:
- §1
- Der Schiffszimmermann A-
- rend Bruns übergibt seine
- in Platjenwerbe sub No 1 bele-
- gene Handkathstelle, - deren Ab-
- lösung bei dem Gute Schönebeck
- bereits beantragt ist, - mit al-
- lem Zubehör, den angekauften
- Grundstücken, dem gesammten
- lebenden und todten Inventar,
- Kirchenständen und Begräbniß-
- plätzen an seinen Sohn Johann
- Berend Bruns, und zwar mit
- Schuld und Unschuld.
- Den von seiner verstor-
- Den von seiner verstor-
- benen Frau ihm zugebrachten
- Koffer nebst Inhalt behält der
- Uebergebende für sich.
- §2
- §2
- Der Uebergebende reservirt
- sich als Altentheil: freien Au-
- fenthalt im Zimmer des Stelle-
- wirths, freien Verkehr im
- ganzen Hause.
- Essen und Trinken so wie
- Essen und Trinken so wie
- es seinem Körperzustande
- angemessen ist, und mindestens
- so gut, wie der Stellewirth es
- selbst hat und am Tisch desselben,
- Heege und Pflege in kranken
- und schweren Tagen, auch bei
- Krankheitsfällen ein warmes
- Zimmer, vollständige Unterhal-
- tung in Kleidung, freie Wäsche,
- freien Arzt und freie Medizin,
- das Obst von einem Apfel- und
- einem Birnbaum im Garten
- nach seiner Wahl, jährlich 15 rthlr. (Reichstaler)
- Nothgrotengeld, vierteljährlich im
- Voraus fällig und nach seinem
- Ableben eine anständige Beerdi-
- gung auf Kosten der Stelle.
- Der Altentheiler arbeitet
- Der Altentheiler arbeitet
- nach Kräften zum Besten der
- Stelle; von seinem Verdienste
- außerhalb des Hauses behält er den
- dritten Theil für sich.
- Wenn der Altentheiler auf
- Wenn der Altentheiler auf
- der Schiffswerfte arbeitet, und
- dann den dritten Theil des Ver-
- dienstes für sich behält, fällt das
- Nothgrotengeld für diese Zeit weg.
- Nach seinem Ableben fällt sein
- Nach seinem Ableben fällt sein
- gesammter Nachlaß in die Stelle.
- Sollte der Altentheiler mit
- Sollte der Altentheiler mit
- dem Stellewirth nicht in einer Kost
- leben wollen, so steht es ihm frei,
- die Ausmittelung eines separirten
- Altentheils zu verlangen.
- § 3
- § 3
- Die Geschwister des Stellennehmers
- 1. Anna,
- 2. Catharina sitzt in Amerika
- sind vom elterlichen Vermögen bereits
- abgefunden.
- Sollte Catharina unverheira-
- Sollte Catharina unverheira-
- thet von Amerika zurückkommen,
- so soll sie bis zu ihrer Verheira-
- thung freien Zutritt zur Stelle
- haben.
- Die Schwestern Gesine und
- Die Schwestern Gesine und
- Metta erhalten behuf ihrer gänzli-
- chen Abfindung vom älterlichen
- Vermögen, und zwar eine Jede:
- 1 Kleiderschrank, 6 Rohrstühle
- 1 Kleiderschrank, 6 Rohrstühle
- 1 Bett mit 2 Kissen, 3 Ueberzü-
- gen und 8 Laken, 1 Commode,
- 3 Tischlaken, 6 Handtücher, 6
- Hemde, 2 Paar Ehrenkleider,
- 1 Haspel, 1 Spinnrad.
- Die Abfindung ist fällig bei der
- Verheirathung der Abfindlinge oder
- bei deren Auswanderung nach
- Amerika.
- Bis zu ihrer Verheirathung be-
- halten sie freien Zutritt zur Stelle
- und freie Heege und Pflege auf
- der Stelle in Krankheitsfällen.
- Sterben die Abfindlinge un-
- verheirathet und unabgefunden, so
- fällt ihr Nachlaß in die Stelle, wo-
- gegen sie dann auch auf Kosten der
- Stelle zu beerdigen sind.
- Da Gesine seit der Mutter
- Tode den Haushalt geführt hat, so
- soll der Stellennehmer ihr dafür, –
- außer der eben beschriebe-
- nen Abfindung – Fünfzig Thaler
- ausbezahlen.
- Wenn Gesine im Hause bleibt,
- so wird sie vom Stellewirth mit
- Essen und Trinken und Kleidung voll-
- ständig unterhalten, wogegen sie
- nach Kräften zum Besten der Stelle
- arbeiten muß. Will Gesine sich
- ihre Kleidung sich selbst halten, so
- soll der Stellewirth ihr anstatt der
- Kleidung jährlich 30 rth Lohn geben.
- Der Uebergebende bemerkt,
- daß sein Sohn Johann Berend
- Bruns, – der Stellannehmer –
- seinen Verdienst stets zum Besten
- der Stelle hergegeben und damit
- insbesondere die Stellschulden und
- Landkaufgelder bezahlt, und die
- Mittel zum noch nicht vollständig
- beendigten Neubau gewonnen sind
- und daß die Abfindungen seiner
- Töchter in Rücksicht hierauf, wie
- geschehen, festgestellt sind.
- § 4
- Der Stellannehmer acceptirt die
- Uebernahme und gelobt Erfüllung
- der ihm auferlegten Verbindlich-
- keiten.
- § 5
- Der Stellannehmer Johann
- Berend Bruns als Bräutigam
- und die Jungfrau Wilhelmine Ren-
- ken, als Braut, versprechen sich
- mit Zustimmung ihrer Eltern nochmals
- einander die Ehe, die sie nächstens
- durch priesterliche Trauung vollziehen
- lassen wollen.
- § 6
- Nach vollzogener Trauung nimmt
- der Bräutigam seine Braut zu sich
- auf die ihm von seinem Vater
- übergebene Stelle, und setzt die-
- selbe in den Mitgenuß seines
- gesammten Vermögens, räumt
- ihr namentlich alle Rechte einer
- Meierfrau ein.
- § 7
- Die Braut bekommt von ihrem
- Vater Eberhard Renken in St.
- Magnus auf Brautwagen in Anrech-
- nung auf ihre Abfindung vom älter-
- lichen Vermögen:
- 1. einen Brautwagen nach Ortsgebrauch
- 2. eine Kuh
- 3. zweihundert Thaler Gold.
- Wegen definitiver Abfindung vom
- älterlichen Vermögen behält der
- Vater der Braut weitere Bestim-
- mungen sich vor.
- Die Braut bringt das alles,
- wie auch dasjenige, was ihr dem-
- nächst zufällt ihrem Bräutigam als
- Brautschatz zu.
- § 8
- Die Verlobten verabreden mit
- Zustimmung ihrer Eltern die lan-
- desübliche Regel „längst Leib, längst
- Gut.“
- Lesum den 24. Juni 1867
- (gez.) Johan Berend Bruns
- (gez.) Arend Bruns
- (gez.) Eberhard Renken
- (gez.) Wilhelmine Renken
- Geschehen Amtsgericht Blumenthal
- zu Lesum, am 24. Juni 1867
- Es erschienen:
- 1. der Schiffszimmermann Arend Bruns,
- 2. dessen Sohn Johann Berend Bruns,
- aus Platjenwerbe,
- 3. Eberhard Renken aus St. Magnus,
- 4. dessen Tochter Wilhelmine Renken
- ebendaher,
- und haben nach deutlicher Verlesung
- den obigen Uebergabecontract resp.
- Ehestiftung eigenhändig unterschrieben.
- Obrigkeitliche Bestätigung wird
- nach Ablösung der Stelle von dem Guts-
- verbande vorbehalten
- Zur Beglaubigung
Übertragung und Bearbeitung - Peter Branscheid
März 2009
Internetlinks
Offizielle Internetseiten