Denkmalverzeichnis Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)/A 13: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Dezember 2009, 16:44 Uhr
Wohnhaus Kerstins
- im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
- Denkmal Nr.A 13
- Tag der Eintragung
- 16.03.1992
- Datierung
- Wohnhaus 1828; Wegekapelle 1912; Gartene
- Bauwerksklassen
- Villa
Lage
Hauptstraße 13
- Gemarkung-Flur-Flurstück
- Neuenkirchen - 37 - 702
Beschreibung
Das Denkmal besteht aus folgenden Anlagen:
- dem Wohnhaus mit angebautem Wirtschaftsteil (vor 1828)
- der Wegekapelle mit der Statue des Hl. Josephs (1912)
- der Garteneinfriedung (1912)
- Standort und Gestaltung mit Straßenbäumen (Linden) [...]
Begründung zum Denkmalwert:
Das Wohnhaus Kerstiens ist für die Gemeinde Neuenkirchen bedeutend. Es steht am Anfang einer Reihe großer Bürgerhäuser, die im Zusammenhang mit der Blüte der Textilindustrie in der Gemeinde erbaut wurden. Es ist ein wichtiger, sichtbarer Zeuge
im Rahmen der Ortsgeschichte.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen künstlerische Gründe vor. Das Haus ist ein gelungenes Beispiel eines klassizistischen Wohnhauses aus der anfangenden Biedermeierzeit. Elemente aus Empirestil wurden noch eingearbeitet (z. B. das
Türoberlicht und die Heizungsverkleidungen). Es zeichnet sich durch einen klaren, geschlossenen Baukörper mit ruhigen, einheitlichen Flächen aus.
In dem Standartwerk zum klassizistischen Wohnhaus in Westfalen:
Weilhelm Rave. Das westfälische Bürgerhaus. Erste Folge: Das klassizistische Haus.
Dortmund 1930, wird das Gebäude auf Seite 79 abgebildet. W. Rave zeigt es als
Beispiel für die klassi(zisti)schen, einstöckigen Häuser, die in Kleinstädten
anzutreffen sind.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftlich-baugeschichtliche Gründe
vor. Dieses Haus ist ein frühes Beispiel eines reinen Wohnhauses in einer ländlichen
Gemeinde. Der Hauptbaukörper umfasst mehrere Wohnräume, teilweise mit
repräsentativem Charakter (u. a. der sog. Saal), hat aber auch noch eine Wohndiele
(die sog. weiße Diele). Die Küche, das Badezimmer, die Lagerräume, die Remise
wurden in das angebaute Nebengebäude verlegt.
Das Haus wurde in der für das Westmünsterland typischen Backsteinbauweise mit Werksteineinfassungen errichtet.
- Wegekapelle –
Nach den Bauakten wurde der Bauantrag im Jahr 1912 - dreizehn Jahre nach
Fertigstellung der St. Anna Kirche - gestellt. Als Bauherr und Eigentümer ist Herr
Pfarrer Bette eingetragen. Die Vermutung, dass die Wegekapelle (ebenso wie die St.
Anna Kirche) nach einem Entwurf von Wilhelm Rincklake erbaut worden ist, kann
nicht bestätigt werden. Der Name des Entwurfsverfassers ist nicht auf den Plänen
verzeichnet.
Die Kapelle übernimmt den neuromanischen Stil und die Schmuckelemente der Kath.
Pfarrkirche St. Anna.
Die Wegekapelle ist bedeutend für Neuenkirchen. Sie belegt die Volksfrömmigkeit
und den katholischen Glauben in der Gemeinde.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftlich-baugeschichtliche Gründe
vor. Die achtseitige, sorgfältig gestaltete Kapelle ist einzigartig in Neuenkirchen und
in der ganzen Region.