Denkmalverzeichnis Rommerskirchen/A 41: Unterschied zwischen den Versionen

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==Sinstedener Hof (Rommerskirchen-Sinsteden)==
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Version vom 15. Dezember 2009, 07:46 Uhr

Wappenstein des Sinstedener Hofes

Sinstedener Hof (Rommerskirchen-Sinsteden)

im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Rommerskirchen
Denkmal Nr. A 41
Tag der Eintragung
1991/30.08.

Lage

Sinsteden, Alte Dorfstr.4

Gemarkung
Rommerskirchen, Flur 7, Flurstück 19
Geographische Lage
51.047354°N 6.659275°O


Beschreibung

Sinstedener Hof

4-flügeliger Backsteinkomplex mit einem alten Wohnhaus von 1776, 2geschossig in 8 Achsen. Backstein im Klosterformat und Steingewände in Andesit-Sohlbänken, datiert durch Wappen über der ehemaligen (heute zugemauerten) Tür; heutiges Wohnhaus 2 geschossig in 2 : 7 Achsen mit einem leicht vorgezogenen 3 achsigen Mittelrisalit, Mansardwalmdach mit 2 geschossigem Giebelhaus, das die mittleren 3 Achsen betont, Backstein mit Werksteingewänden der Fenster und der Tür; zugehörig ein kleiner Gartenpavillon auf rechteckigem Grundriß, Backstein mit Mansardwalmdach. Der Sinstedenerhof ist ein gutes Beispiel für herrschaftliche Backsteinhofanlagen dieser Zeit inmitten der durch die Landwirtschaft geprägten Rommerskirchener Lößplatte. Desweiteren ist er für die Geschichte des Ortes Sinsteden von Bedeutung, insbesondere für die Entstehung und Entwicklung dieses Ortes. Das Anwesen ist darüber hinaus bedeutend für die Entwicklungs- und Produktionsverhältnisse der Landwirtschaft. Für die Erhaltung liegen u.a. städtebauliche Gründe vor.

Bemerkungen

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals 1. Das alte Wohnhaus von 1776
2. Die Tordurchfahrt von 1776
3. Das neue Wohnhaus von 1916/17 mit Knechte-/Mägdeanbau und Anbau einer Milchstube
4. Der Gartenpavillon

Begründung

1. Aus Anlass einer ungenehmigten Veränderung des Denkmals ist die Denkmaleigenschaft des Sinstedener Hofes gemeinsam mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege überprüft worden. Hierzu wurde das Denkmal am 5. August 2003 besichtigt. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
Der ursprünglich aus einer geschlossenen vierflügligen Hofanlage bestehende Sinstedener Hof war zwischen 1287 und 1798 ein Hof des Deutschen Ritterordens. Aus dieser Zeit stammt das sog. alte Wohnhaus von 1776 (Wappen des Deutschen Ordens mit Datierung über der zugemauerten, straßenseitigen Eingangstüre) und die in die gleiche Zeit datierte Toreinfahrt (Datierung im Keilstein). Im Jahr 1970 wurden Scheune und Ställe neu errichtet. In den Jahren 1900, 1916/17, 1941 und später wurden Ställe umgebaut, verändert und umgenutzt. Ein Teil des Kuhstalls wurde für das neue Wohnhaus abgebrochen. In jüngster Zeit wurde die historische Scheune durch einen großen Neubau ersetzt. Seine Lage verringerte den Hofraum und machte eine Verkürzung des westlichen Stalles (ehemaliger Schaaf- und Schweinestall) notwendig.
Angesichts der gesamten Beeinträchtigungen ist der im Eintragungstext vom 30.08.1991 als Denkmalwert bezeichnete Typus einer vierflügligen Backsteinhofanlage so nicht mehr gegeben. Allerdings ist nach Beurteilung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege der Sinstedener Hof nach wie vor als ein einziges Denkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz NRW anzusehen, mit den im Eintragungstext genannten Bestandteilen. 2. Begründung des Denkmalwerts:
2.1 Der Sinstedener Hof hat Bedeutung für die Geschichte des Menschen, hier insbesondere für die Wohn- und Lebensweise auf einem großbäuerlichen Anwesen der zweiten Hälfte des 18. und Anfang des 20. Jahrhunderts.
2.2 Der Sinstedener Hof hat Bedeutung für Städte und Siedlungen, hier insbesondere für die Gemeinde Rommerskirchen mit dem Dorf Sinsteden für das die Pächterfamilie des Deutschen Ritterordens, die Familie Sinsteden namengebend wurde.
2.3 An der Erhaltung und Nutzung des Sinstedener Hofes besteht ein öffentliches Interesse aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Der Sinstedener Hof war über 500 Jahre lang zwischen 1287 und 1798 ein Hof des deutschen Ritterordens, Ballei Koblenz. 1776 wurden Hofgebäude neu gebaut. Nach Ausweis der Tranchot-Karte von 1807/1808 war es eine geschlossene vierflüglige Anlage.
Aus dieser Zeit stammt das sog. alte Wohnhaus von 1776 und die Toreinfahrt. Aufriss, Umriss und Material eines zweigeschossigen, achtachsigen Wohngebäudes der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit straßenseitigem Haupteingang, hofseitigem Nebeneingang und Zugang zum Gewölbekeller sind trotz der Veränderungen des Inneren und der hofseitigen Beeinträchtigungen des Erdgeschosses nachvollziehbar.
Das alte Wohnhaus und die Toreinfahrt sind als letzter Rest des historischen deutschen Ordenshofes in der Lage, die Jahrhunderte währende Tradition dieses Hofes zu überliefern.
Das neue Wohnhaus von 1916/17 zeugt vom Selbstbewusstsein einer alteingesessenen, seit Jahrhunderten an derselben Hofstelle lebenden und wirtschaftenden Familie, deren Geschichte als Pächter des Anwesens und nach der Säkularisation als Eigentümer bis heute mehr als 550 Jahre währt. Die zweigeschossige, neubarocke ländliche Villa ist in Aufriß, Umriß und Struktur gut erhalten. Mit ihrer repräsentativen Grundrißstruktur (Erdgeschoß mit großer Diele, breiter segmentbogiger Durchlaß zum Treppenhaus, Salon, großer Saal und Erkerzimmer) und mit den verwendeten Materialien (Parkettböden, Steinplattung) dokumentiert die Villa ländliche Wohnkultur vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Zu dieser Wohnkultur zählt der Gartenpavillon als Erholungs- und Entspannungsort.