Kloster Riddagshausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Riddagshäuser Klosterdörfer bezeichnete man die Dörfer, in denen das Kloster Riddagshausen vom Mittelalter bis zur Ablösung in der Mitte des 19. Jahrhunderts alleiniger Grund-, Gerichts- und Zehntherr war. | Als Riddagshäuser Klosterdörfer bezeichnete man die Dörfer, in denen das Kloster Riddagshausen vom Mittelalter bis zur Ablösung in der Mitte des 19. Jahrhunderts alleiniger Grund-, Gerichts- und Zehntherr war. Sie unterschieden sich von den Nachbargemeinden, in denen sich sehr komplizierte Besitz- und Abhängigkeitsverhältnisse entwickelt hatten. Der Begriff "Ritterßhausische Dorffer" wird schon im Visitationsprotokoll von 1542 verwendet. | ||
== Kloster Riddagshausen == | == Kloster Riddagshausen == |
Version vom 31. Oktober 2009, 19:49 Uhr
Als Riddagshäuser Klosterdörfer bezeichnete man die Dörfer, in denen das Kloster Riddagshausen vom Mittelalter bis zur Ablösung in der Mitte des 19. Jahrhunderts alleiniger Grund-, Gerichts- und Zehntherr war. Sie unterschieden sich von den Nachbargemeinden, in denen sich sehr komplizierte Besitz- und Abhängigkeitsverhältnisse entwickelt hatten. Der Begriff "Ritterßhausische Dorffer" wird schon im Visitationsprotokoll von 1542 verwendet.
Kloster Riddagshausen
Müller
Zeitraum | Name |
---|---|
1575 - 1586 | Hans Deneken |
Braumeister
Zeitraum | Name |
---|---|
1697 - (1711) | Henni Faber |
Gliesmarode
Querum
Klein Schöppenstedt
Häuserbuch von Klein Schöppenstedt
Mascherode
Literatur
Quellen
- Kirchenbücher des Klosters Riddagshausen 1569 - 1814 (Niedersächsisches Staatsarchiv in Wolfenbüttel, Signatur 1 Kb 946 - 949)
Weblinks
- Familienbuch von Riddagshausen 1564 - 1712 unter Familiendatenbank Riddagshäuser Klosterdörfer
Fußnoten
Riddagshäuser Klosterdörfer | |
Riddagshausen | Gliesmarode | Querum | Klein Schöppenstedt | Mascherode | |