Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das lateinische Wort "municipium" heißt übersetzt "Landstadt".
Das lateinische Wort "municipium" heißt übersetzt "Landstadt".
Es bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten.  
 
== Bedeutung ==
Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten.  
Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung,  
Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung,  
d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale"  
d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale"  
festgelegt sind.  
festgelegt sind.  
Auch ist genau beschrieben, wie man Gemeinde-Rat wird und was man als solcher zu tun hat.  
Auch ist genau beschrieben, wie man Gemeinde-Rat wird und was man als solcher zu tun hat.  
Diese Gemeinde steht in der Hierarchie über den kleinsten Wohnplätzen (Rotten, Weiler, Industrieanlagen, Klöster und Kapellen, Einzelhäuser).
Diese Gemeinde steht in der Hierarchie über den kleinsten Wohnplätzen (Rotten, [[Weiler]], Industrieanlagen, Klöster und Kapellen, Einzelhäuser).


In den höheren Verwaltungsebenen findet man
In den höheren Verwaltungsebenen findet man
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(Zitiert aus einem Beitrag von '''Karl Heinz Scheuren''' in der RUHR-mailingliste.)
(Zitiert aus einem Beitrag von '''Karl Heinz Scheuren''' in der RUHR-mailingliste.)
== Links ==
* [[Computergenealogie/2003/05#Unterschriften_von_Brautpaaren|Unterschriften von Brautpaaren]] (darin erwähnt: 7 unterschiedliche Lösungen für die Schreibung des Wortes "Municipalrath" in einem Dokument), Weblink: http://gwdu05.gwdg.de/~nwinnig/vielobina.htm


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 9. Juli 2005, 16:29 Uhr

Das lateinische Wort "municipium" heißt übersetzt "Landstadt".

Bedeutung

Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten. Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung, d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale" festgelegt sind. Auch ist genau beschrieben, wie man Gemeinde-Rat wird und was man als solcher zu tun hat. Diese Gemeinde steht in der Hierarchie über den kleinsten Wohnplätzen (Rotten, Weiler, Industrieanlagen, Klöster und Kapellen, Einzelhäuser).

In den höheren Verwaltungsebenen findet man - die Mairie (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt) - die Kantone (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht) - die Arrondissements (ähnlich dem Landkreis) - die Departements (vergleichbar mit Regierungsbezirk)

(Zitiert aus einem Beitrag von Karl Heinz Scheuren in der RUHR-mailingliste.)

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