Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Juli 2005, 16:29 Uhr
Das lateinische Wort "municipium" heißt übersetzt "Landstadt".
Bedeutung
Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten. Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung, d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale" festgelegt sind. Auch ist genau beschrieben, wie man Gemeinde-Rat wird und was man als solcher zu tun hat. Diese Gemeinde steht in der Hierarchie über den kleinsten Wohnplätzen (Rotten, Weiler, Industrieanlagen, Klöster und Kapellen, Einzelhäuser).
In den höheren Verwaltungsebenen findet man - die Mairie (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt) - die Kantone (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht) - die Arrondissements (ähnlich dem Landkreis) - die Departements (vergleichbar mit Regierungsbezirk)
(Zitiert aus einem Beitrag von Karl Heinz Scheuren in der RUHR-mailingliste.)
Links
- Unterschriften von Brautpaaren (darin erwähnt: 7 unterschiedliche Lösungen für die Schreibung des Wortes "Municipalrath" in einem Dokument), Weblink: http://gwdu05.gwdg.de/~nwinnig/vielobina.htm